Psychotherapie bei Beihilfe-Berechtigten: Vorsicht! Neue Regelung!
Bei Psychotherapie-Anträgen für Patienten, die sowohl in einer privaten Krankenversicherung als über die Beihilfe versichert sind, galt bisher folgendes Vorgehen:
Der Therapeut stellt einen Therapieantrag, der von der Versicherung geprüft wird. In der Regel entscheidet ein unabhängiger Gutachter, ob die Voraussetzungen für eine PT vorliegen. Wird die Therapie genehmigt, so akzeptiert auch die Beihilfe diese Entscheidung.
Ganz neu und aktuell …
