AU ab dem ersten Krankheitstag: Zweischneidige Entscheidung
Das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes bestätigte nur bereits geltendes Recht:
In der Regel gilt bei einer Erkrankung, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) des Arztes nach drei Tagen, also am vierten Tag der Erkrankung, dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.
Aber: der Arbeitgeber hat das Recht, eine andere Regelung zu treffen, nach der ein erkrankter Mitarbeiter die AU zum Beispiel …