Ärgernis Praxisgebühr: Ein Lösungsansatz
Die Praxisgebühr wurde 2004 eingeführt. Man versteht darunter eine Zahlung von 10€, die der Patient einmal im Quartal in der Praxis entrichten muss. Es ist also eine Zuzahlung zu seinen Behandlungskosten.
Mitnichten kommt dabei dem Arzt die Praxisgebühr direkt zugute, wie oft vermutet wird. Vielmehr geht sie an die Krankenkasse. Die Arztpraxis hat lediglich den „Spaß“ …