Es war eine dieser Mobbing-Geschichten, bei denen ich als Behandler schon ahne, wie sie ausgehen werden. Meine Patientin, Ende 50, war auf eine zunächst diffizile, dann immer plumpere Art an ihrem Arbeitsplatz benachteiligt und behindert worden. Der Haupt-Mobber war ihr Chef, aber einige ihrer Kollegen hielten sich als Nutznießer der Aktion sehr bedeckt und ermöglichten dadurch erst die Schikanen.
Als die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit durch mich erfolgte, war meine Patientin am Ende ihrer Kräfte. Sie hatte lange gekämpft, um ihre Arbeit, die sie gerne machte, dann um ihren Ruf, schließlich um ihren Arbeitsplatz. Es half alles nichts. Depressiv und erschöpft schied sie aus dem Arbeitsverhältnis aus.
Die Ungerechtigkeit machte ihr am Ende noch am meisten zu schaffen. Sie fragte mich, ob es chancenreich sei, den Arbeitgeber zu verklagen. Wir diskutierten lange das Für und Wider. Den Ausschlag gab dann ihr reduzierter Gesundheitszustand. Sie traute es sich nicht zu und ich konnte sie gut verstehen.
In den allermeisten Fällen hat das Opfer nicht die Kraft und nicht die Belastbarkeit für eine oft langwierige, immer aber unangenehme und belastende gerichtliche Auseinandersetzung mit ohnehin zweifelhaften Aussichten.
Ich machte mir Sorgen um meine Patientin, verlor sie aber nach ihrem Ausscheiden aus ihrem Beruf aus den Augen, weil sie nicht aus der Münchner Gegend kommt. Einige Male dachte ich an sie. Wie es mit ihr wohl weitergegangen war?
Vor ein paar Tagen erfuhr ich es. Sie stand auf meiner Liste für die Sprechstunde. Ehrlich gesagt erwartete ich mir, dass es nicht gut ginge.
Aber das Gegenteil war der Fall. In den fünf Jahren, in denen ich sie nicht gesehen hatte, war es mit ihr bergauf gegangen. Sie sah erholt aus, wirkte jünger und frischer als damals. Die Erschöpfung war weg, sie hatte sich erholt.
Jetzt achtete sie mehr auf sich als in der „schlimmen Zeit“, wie sie es formulierte. Eine Therapie hatte sie nicht gemacht, aber sie hatte verstanden, worauf es ankam. Achtsamkeit. Erkennen der eigenen Grenzen. Fernhalten von Negativem, Zugehen aufs Positive.
Das Mobbing von damals war nicht vergessen. Es beherrschte ihr Denken und Fühlen nicht mehr so wie vor fünf Jahren. Sie hatte keine Schlafstörungen mehr deswegen. Aber immer wieder ging ihr durch den Kopf, was vorgefallen war, wie man sie behandelt hatte und wie wenig sie dagegen tun konnte.
Sie stellte mir die gleiche Frage wie vor fünf Jahren. Aber diesmal lächelte sie dazu und ihr Blick war nicht auf den Boden gerichtet. Bevor ich antworten konnte, sagte sie noch, es ginge nicht um Rache. Sie sei sich bewusst, dass die Aussichten einer Klage sehr beschränkt seien. Sie würde so oder so weitermachen wie in den letzten Jahren. Sie mache nichts vom Ausgang einer rechtlichen Auseinandersetzung abhängig.
Warum sie die Sache dann noch einmal aufrollen wolle, fragte ich.
„Weil ich es nicht so stehen lassen will“, antwortete sie, „und weil ich jetzt stark genug bin.“
Im Grunde genommen war es gar keine richtige Frage. Sie wollte mich an ihrer Entscheidung teilhaben lassen.
Es ist eine Ausnahme, dass ein Mobbing-Opfer sich so weit erholt, dass es fünf Jahre später noch einmal gegen die frühere Benachteiligung und Ausgrenzung vorgeht. Für die meisten, die ich kenne, macht es mehr Sinn, sich fern zu halten von diesem Thema, das schmerzhafte Spuren in ihrer Seele hinterlassen hat. Einige können davon profitieren, eine Therapie bei einem Trauma-Therapeuten zu absolvieren. Sofern sie einen finden, der „Mobbing“ als Trauma-Ursache gelten lässt.
Aber hin und wieder, auch wenn es selten ist, werde ich Zeuge, dass das alte Sprichwort sich bewahrheitet: „Man trifft sich immer zweimal im Leben.“
Ich bin sehr gespannt, wie die Sache ausgeht.
Manchmal klappt „peace out haterz“ einfach nicht.
Peter Teuschel
Bild: © Peter Teuschel
Guten Tag, ich wünsche der Patientin von ganzen Herzen Erfolg mit der Klage und hoffe sehr, dass sie eine sehr gute anwaltliche Vertretung sowie die nötigen Beweismittel vorlegen kann. 5 Jahre später ist eine sehr lange Zeit, in der sich vieles in Unternehmen geändert haben kann. Damalige Kolleg/Innen sind vielleicht nicht mehr da, die Sache ist „vergessen“. Es dürfte sehr schwer werden, hier zu obsiegen. Ob es nicht besser wäre, mit dem Thema abzuschließen als vor Gericht alles noch mal durchzumachen und am Ende vielleicht zu verlieren?
Auf jeden Fall drücke ich beide Daumen.
In den allermeisten Fällen ist es das. Aus langjähriger Erfahrung rate ich niemandem zu einem Prozess. Ich bin gespannt, ob diese Sache die Ausnahme von der Regel darstellt.
Ein guter Arzt zeichnet sich nicht nur durch die Gespräche mit seinen Patienten aus sondern auch durch sein “ KNOW HOW „… Aus eigener Erfahrung weiss ich heute das ein Prozess gegen Mobbing keinen Erfolg hat. Heute würde ich auf meinen Arzt hören, der in diesem sinne nicht nur Arzt sondern auch Jurist ist in meinen Augen. Ja ER hat das nötige “ KNOW HOW “ und die Erfahrung. Also ein sogenannter : Psychiatrischer Rechtsanwalt…
Aber nach wie vor auch ich drücke die Daumen und bin gespannt wie dieses hier endet…
Persönlich finde ich, dass es einen guten Psychotherapeuten auszeichnet, wenn er seine Meinung deutlich macht, aber vorsichtig „führt“ bis der Patient/Klient von selbst drauf kommt, was er tun möchte/muss. Wenn im o.g. Fall die Patientin davon überzeugt ist durch einen Prozess von dem Trauma geheilt zu werden bzw. es so loszuwerden, dann muss sie wohl diese Erfahrung machen. Ausreden kann man das jemandem nicht. Ich glaube es nicht, aber das ist eine andere Geschichte. Vielleicht ist es bei der Patientin auch ein „Vorwand“, um sich nochmal intensiv mit dem Trauma zu beschäftigen, meist führt das aber nur zu einer Retraumatisierung. Um noch eine Stufe tiefer zu schauen, bedarf es besonderer Reifungsschritte, die nicht zu erzwingen sind. Ich glaube, auch ein positiver Ausgang des Prozesses bringt nicht die erwünschte Erleichterung. Der Mobbing-Vorfall wird zur Aktensache und verschwindet in der Schublade.
Danke für diesen einfühlsamen Bericht aus Ihrem therapeutischen Alltag, der sicher vielen anderen Menschen Mut machen wird, sich gegen das Unrecht, an ihrem Arbeitsplatz benachteiligt, schikaniert und behindert zu werden, zur Wehr zu setzen und die sich in einer ähnlich schlimmen Situation wie
diese Frau befinden.
Diese Frau bildet eine Ausnahme, weil sie aus diesem schlimmen Erlebnis gestärkt hervorgeht und
es gelernt hat, rücksichtsvoller und sorgsamer mit sich selbst umzugehen. Dadurch konnte sie nicht nur Kraft schöpfen, sondern auch den Mut finden, das an ihr begangene Unrecht zu benennen und die Kraft finden, heute für sich einzutreten. Ihr ist ein großes Unrecht widerfahren und wenn sie
jetzt für sich eintritt, dann wird das auch ihre Selbstachtung stärken.
Es ist wirklich beeindruckend zu lesen, wie Sie diese Patientin bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützt und darin bestärkt haben, das an ihr begangene Unrecht zu benennen und Ihr Beistand
ist sicher auch ein Grund dafür, dass diese Frau heute in der Lage ist, ihre Selbstachtung zu stärken und
den Mut zu finden, sich zu wehren. Dass Sie diesen Erfolg heute sehen können, das war bestimmt
der Grund, warum diese Patientin Sie noch einmal aufgesucht und Ihnen davon berichtet hat. Sie
haben einen großen Anteil an der Stärkung ihrer Selbstachtung, einfach weil Sie da waren und ihr
zugehört und beigestanden haben.
Vielen Dank.
Aus meiner Sicht fühlt es sich oftmals ganz anders an: Ich kann nicht helfen, ich rate den Patienten vom Prozess ab, ich sage ihnen, dass die Chancen prinzipiell schlecht sind, weil mehr als 80% der Mobbing-Fälle damit enden, dass das Opfer nicht mehr am Arbeitsplatz ist. Da bin ich meist der Überbringer frustrierender Nachrichten.
Aber vielleicht ist die Wahrheit ja auch keine so schlechte Hilfe.
Vielleicht sollte sich jeder, der sich mit dem Gedanken einer Klageerhebung trägt, einfach mal die Dokumentation „Beschäftigte vor Mobbing schützen“ zum Fachgespräch der Bundestagsfraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN vom 4. April 2014 durchlesen. PDF anklicken.
http://www.mueller-gemmeke.de/dokumentation-beschaeftigte-vor-mobbing-schuetzen/
Sehr interessant die Aussagen von:
Dr. Peter Wickler (vormals Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Thüringen – Mobbingurteil 2001!) – Seite 11:
„Mobbingfälle haben derzeit noch für die Betroffenen ein erhebliches Risiko der Herbeiführung von Rechtlosigkeit.“
und Alexander Bredereck (Fachanwalt für Arbeitsrecht) – Seite 20:
„Der Gesetzgeber in Deutschland schützt den Bestand von Arbeitsverhältnissen besser, als die Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis. Das führt dazu, dass Arbeitgeber oft gar kein großes Interesse haben, Mobbing wirksam zu begegnen.“
Für mich besonders auffallend, dass in einem Fachgespräch im Jahr 2014 die Statistik aus 2002 bemüht wird. Obwohl letztlich 2005 – mit Hartz IV – Mobbing durch den Staat selbst – per Gesetz – legalisiert wurde.
Der DGB stellt fest – „stopunionbusting.de“ des DGB:
Recht? Mir doch egal!
Die Realität sieht leider anders aus. Seit einigen Jahren häufen sich die Fälle von Union Busting, in einigen Branchen ist die Behinderung oder Vermeidung von Betriebsräten inzwischen gängige Praxis. Juristische Folgen hat das kaum: Die im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Sanktionen werden nur in den seltensten Fällen durchgesetzt. Obwohl sie ganz offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen kommen die Unternehmen also oft straffrei davon. Dadurch nimmt das Unrechtbewusstsein immer stärker ab, der bewusste Rechtsbruch ist in einigen Branchen und Beschäftigungsformen längst normales Alltagsgeschäft.
Methoden der Union Buster
Eine Strategie der Union Buster, um unliebsame Betriebsräte oder Betriebsratskandidaten loszuwerden, ist die gezielte Inszenierung von Kündigungsgründen. Häufig werden auch fristlose Kündigungen ausgesprochen – in vollem Bewusstsein, dass diese sich vor dem Arbeitsgericht nicht halten lassen werden. Aber damit sind die betroffenen Beschäftigten erst einmal aus dem Verkehr gezogen, es werden Fakten geschaffen. Oft folgt ein nervenaufreibender Konflikt, der dann in einem Vergleich endet. Eine weitere Methode, die Mitbestimmung zu schwächen, ist die Zerschlagung bzw. Auslagerung von Unternehmensteilen in einzelne, rechtlich (scheinbar) unabhängige Gesellschaften. Häufig versuchen Unternehmen auch, die Zusammensetzung des Betriebsrates zu verändern und eine managementgesteuerte Mehrheit in den Gremien zu etablieren.
https://www.stopunionbusting.de/was-ist-union-busting/
Die Vorgehensweise ist nicht nur bei Betriebsräten zu erkennen – sondern auch wirksames Mittel beim Personalabbau! Gerade Gerichtsverfahren sind ein wichtiger Teil von Mobbinghandlungen – die bestehenden psychischen Belastungen werden verstärkt und um die Dauer der Verfahren verlängert – dazu kommen noch die finanziellen Risiken für die Betroffenen. Auch ist es an der Zeit die Rolle der Gewerkschaften ist zu hinterfragen!
Frage: „Urteilen Arbeitsrichter wirklich noch unbefangen?“ Es muss wohl bezweifelt werden:
… „Am häufigsten sind Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit neben ihrer eigentlichen Arbeit tätig: Letztes Jahr waren es 106 von 135 – das entspricht einer Quote von 78,5 Prozent. „Hier handelt es sich weit überwiegend um die Übernahme des Vorsitzes in einer gesetzlich als Schlichtungsinstrument bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in Mitbestimmungsangelegenheiten vorgeschriebenen Einigungsstelle sowie um Betriebsratsschulungen“
… „Durch die Nebenjobs verdienten Richter der Sozialgerichte letztes Jahr bis zu 6000 Euro, an den Amtsgerichten bis zu 12 235 Euro, an den Oberlandesgerichten bis zu 16 813 Euro, an den Arbeitsgerichten bis zu 18 462 Euro.“
… „Eine Gefährdung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Unbefangenheit sieht die Staatsregierung trotz Vorträgen, Gutachten oder Schiedsgerichtsverfahren wegen entsprechender Vorschriften (siehe Infokasten) nicht.“
Anderer Meinung war dagegen Friedhelm Farthmann, ehemals Arbeits- und Sozialminister in Nordrhein-Westfalen – er sagte 1983(!) dazu:
„Im Grunde ist das legalisierte Korruption.“
Wer von Mobbing betroffen ist, wird tagtäglich feststellen müssen, dass für Politik, Justiz und Unternehmen in unserem Land, Anstand und Gerechtigkeit – trotz Grundrechten, Gesetzen und Unternehmensleitlinien – keine Rolle mehr spielen.
„Im Gerichtssaal kriegt man keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil“ – so ist es!
Meine Erfahrung mit Richtern aus mehreren Gerichtsverfahren, hat mich von einer Mobbingklage abgehalten, obwohl die Fakten, die für „Mobbing“ sprachen, offensichtlich erkennbar und schriftlich dokumentiert waren, wurden sie von den Richtern übergangen. Es besteht demnach keine „Rechtlosigkeit“ – sondern bestendes Recht wird von der Justiz willkürlich nicht angewandt!
Gruß
Manfred
Grundsätzlich finde ich es sehr schön, dass sich Ihre Patientin mittlerweile so gut gefangen hat. Dies ist ja wohl meist eher nicht der Fall. Allerdings sehe ich es als sehr zweifelhaft an, infolge einer gesundheitlichen Besserung diese alte Geschichte wieder aufzurollen. Vermutlich ist sich Ihre Patienten nicht im klaren darüber, was im Zusammenhang mit einer solchen Klage auf sie zukommen wird. Bei sog. Mobbingklagen liegt die Darlegungs- und Beweislast bei der klagenden Partei (also der ehemals gemobbten Person). Beweise müssen mithilfe von „Mobbingtagbüchern etc. vorgelegt werden. Es muss genau nachgewiesen werden, wer, wann und in welcher Form gemobbt hat etc. Dieser Beweis ist juristisch sehr schwer zu führen. Im genannten Fall schon infolge Zeitablaufs. Die meisten Arbeitsrechtler hüten sich vor solchen Mandaten.
Hinzu kommt die Tatsache, dass der Frust sehr groß ist, wenn der Prozess nicht gewonnen wird; vermutlich kommt es nicht einmal zu einem Vergleich vor Gericht (wobei Vergleiche in solchen Fällen meist schon für die Kläger problematisch sind, da sie gerne „das Recht auf ihrer Seite haben möchten“ und wünschen, dass ihre jahrelangen Leiden „anerkannt“ werden), was natürlich voll nachvollziehbar ist. Juristisch nicht aufgeklärte Personen erleben dann eine erneute Traumatisierung. Ich weiß auch nicht, ob für eine solche Sache, nachdem das Arbeitsverhältnis bereits vor mehreren Jahren beendet wurde, überhaupt die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig ist. Wahrscheinlich wird die Klage in solchem Falle bei der Zivilgerichtsbarkeit erhoben werden müssten.
Ein weiteres Probleme sehe ich darin, dass die Sache bereits verjährt sein könnte. Diese Problematik wird meist auch völlig übersehen.
RA Brederek zum Thema „zeitnah“: Schmerzensgeld wegen Mobbing: Verwirkung?
https://www.youtube.com/watch?v=g43Z2rkk3y4
Hierin dürfte auch das Problem liegen: Wenn das direkte Mobbbing beendet ist, muss ein belastendes Verfahren eingeleitet werden. Woher die Kraft nehmen, wenn man erst einmal wieder ein „normales“ Leben führen möchte!
Interessant aber auch, dass niemand danach fragt, warum will jemand, dem es nach eigenen Angaben „gut“ geht, sich nach 5 Jahren einem Mobbingverfahren aussetzen – mit all seinen psychischen und finanziellen Belastungen? Zitat:
„… Meine Patientin, Ende 50, war auf eine zunächst diffizile, dann immer plumpere Art an ihrem Arbeitsplatz benachteiligt und behindert worden. Der Haupt-Mobber war ihr Chef, aber einige ihrer Kollegen hielten sich als Nutznießer der Aktion sehr bedeckt und ermöglichten dadurch …“
Was darf/soll man sich unter einer „diffizilen“ oder „plumben“ Art vorstellen. Und geht es nicht vielleicht dem „Nutznießer“ nicht darum, seine eigene „Existenz“ zu schützen? Beim Thema „Mobbing“ läuft sofort das „emotionale“ Kopfkino an. Eigene Erlebnisse kommen hoch und vermischen sich mit allgemeinen Informationen. Sich eine Meinung über Mobbing zu machen, ist nichts weiter, als der Blick in die Glaskugel – anstatt sich mit Fakten auseinanderzusetzen. Den Kern von Mobbing zu ergründen!
Aus einem Bericht der INTERNATIONALE ARBEITSKONFERENZ 2001 der ILO:
„Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit …
… Mißbräuchliche Kontrolle eines Menschen durch einen anderen ist die Antithese von menschenwürdiger Arbeit. Die verschiedenen Arten von Zwangs-arbeit sehen zwar unterschiedlich aus, haben aber zwei gemeinsame Merkmale: Ausübung von Zwang und Entzug von Freiheit. In Anerkennung der Tatsache, daß dies eine Beleidigung des menschlichen Geistes ist, hat die IAO den Grundsatz der Beseitigung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit in ihre Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folge-maßnahmen aufgenommen1. …“
Übereinkommen 29 – Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930 – ratifiziert von Deutschland 1956:
Artikel 2
1. Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.
Artikel 6
Beamte der Verwaltung dürfen, auch wenn es ihre Aufgabe ist, die ihrer Verantwortung unterstellte Bevölkerung zur Annahme von Arbeit irgendeiner Form zu ermuntern, weder auf die Gesamtbevölkerung noch auf einzelne Personen einen Druck ausüben, um sie zur Arbeitsleistung für Einzelpersonen oder private Gesellschaften und Vereinigungen zu veranlassen.
Wenden wir die Aussagen auf unser System an! Ist es nicht das System welches uns in Arbeit zwingt, um gewisse soziale Mindeststandards zu haben? Hartz IV: Zwangsmaßnahme zur Annahme jeder Tätigkeit und Entzug von Art. 12 GG! Mobbing/Bossing machen das System sichtbar. Es sollte sich jeder die Frage stellen:
„Wie würde mein Leben aussehen, wenn ich immer genügend finanzielle Mittel hätte?“
Jean-Jacques Rousseausagt dazu:
„Das Geld, das man besitzt, ist das Mittel zur Freiheit, dasjenige, dem man nachjagt, das Mittel zur Knechtschaft.“
Für den Großteil – gezwungen wird dem Geld nachzujagen!? Warum aber begehren Millionen von Mobbing-Betroffenen nicht auf? Warum werden die Betroffenen nicht zu „Experten ihrer eigene Betroffenheit“? Warum also schweigen die Lämmer?
Ein sehr interessantes Interview mit Prof. Dr. Rainer Mausfeld (youtube: Warum schweigen die Lämmer?) zur „Illusion der Freiheit“:
Sehr deutliche Worte kurz zusammengefasst
https://www.youtube.com/watch?v=D6soepMMLJo
Die Patientin hat sich entschlossen, nicht mehr das Lamm zu sein! Wer einmal gezwungen wurde, die Perspektive zu wechseln, wird den täglichen Zwang erkennen, dem wir uns scheinbar freiwillig unterwerfen. Unterliegen wir schon einer Empörungserschöpfung?
Gruß
Manfred