Vorsicht Falle: Eine problematische Anfrage der Krankenkasse

Manche Kassen-Anfragen sind etwas eigenartig

 

Angefangen hat alles mit der Anfrage einer Kasse bei einem Patienten, der längere Zeit aufgrund einer psychiatrischen Diagnose krankgeschrieben war und der danach wegen eines orthopädischen Leidens erneut arbeitsunfähig wurde.
Die schriftliche Nachfrage der Kasse zielte dahin, ob der Patient auch weiterhin wegen der psychischen Störung arbeitsunfähig ist, weil, und da beginnt das Ganze problematisch zu werden – sinngemäß „eventuell noch Krankengeldansprüche bestehen“.

Diese eigenartige Formulierung ließ uns nachfragen, wir hatten da nämlich so einen Verdacht. Nach längerem Insistieren räumte die Mitarbeiterin der Krankenkasse am Telefon dann ein, dass, sollten wir bestätigen, dass der Patient auch wegen seiner psychiatrischen Diagnose noch arbeitsunfähig wäre, dies Konsequenzen habe: Die orthopädische „neue“ Diagnose würde dann nämlich keinen neuen 3-Jahreszeitraum mit „neuen“ 78 Wochen potentiellen Krankengeldanspruchs auslösen.

Dazu ist folgendes wichtig: Wenn ein Patient erkrankt und dadurch arbeitsunfähig ist, hat er wegen dieser Diagnose in einem Zeitraum von 3 Jahren für 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Tritt dann, nach mindestens einem Tag Arbeitsfähigkeit, eine andere Erkrankung auf, die nicht mit der ersten in Zusammenhang steht, so beginnt dieser Zeitraum von 3 Jahren mit der 78-Wochen Regelung von neuem, dann bezogen auf die neue Erkrankung.

Was in meinen Augen in hier besonders unangenehm auffällt: Man will den angefragten Ärzten nicht nur dieses trojanische Pferd unterjubeln, sondern geht davon aus, dass die Beantwortung der Frage anders ausfallen könnte, wenn es den suggerierten Vorteil für den Patienten („eventuell noch Krankengeld-Anspruch „) tatsächlich geben würde.

Die Beantwortung der Frage aber ist in keiner Weise willkürlich. Wäre der Patient wegen der „alten“ Diagnose noch arbeitsunfähig, so würde der Arzt dies selbstverständlich bejahen (wobei sich dann die Frage stellt, wieso der Patient nicht weiter krankgeschrieben wurde). Ist der Patient dagegen von seiner „alten“ Diagnose im Sinne der Arbeitsfähigkeit soweit genesen, so wird die Antwort immer „nein, er ist nicht mehr wegen der früheren Diagnose arbeitsunfähig“ heißen.

Steckt hinter diesem Versuch, den behandelnden Arzt aufs Glatteis zu locken, die unausgesprochene Vermutung, wir Ärzte würden uns nicht an Tatsachen halten, sondern „mauscheln“, und sei es auch unseren Patienten zuliebe? Einem gewissen Misstrauen der Kassen begegnen wir in der Praxis leider sehr häufig, vor allem, wenn es um „Krankschreibungen“ geht, obwohl wir doch „Vertragsärzte“ der Krankenkassen sind. Und gelegentlich beschleicht mich schon mal das Gefühl, es ginge bei manchen Kassen nicht vordringlich um die Gesundheit ihrer Versicherten, sondern in erster Linie darum, Geld zu sparen.

Misstrauen meinerseits? Ach, ich bin jetzt bald 22 Jahre niedergelassen …

 

Peter Teuschel

Bild © baranq – Fotolia.com

 

2 Responses
  1. Ihr Mißtrauen ist sehr berechtigt und Ihr Patient kann sich glücklich schätzen, dass Sie so reagiert haben.

    Gut ist, dass die Krankenkasse nicht bei dem Orthopäden bzw. Chirurgen angerufen hat. Warum? Einer der Orthopäden, die mich nach einer Spondylodese von 3 Wirbeln „behandelte“, meinte als Ursache für meine permanenten Schmerzen sei meine Psyche verantwortlich. Nun, nach über 1,5 Jahren wurde die vom Orthopäden gestellte Diagnose psychisch bedingter Schmerz mittels 16 Schrauben zur Versteifung von 8 Wirbeln „kuriert“. Erwähnt sei, dass erst ein Neurochirurg in einer anderen Stadt die Ursache, die selbst ich aus den Röngtenbildern sehen konnte, erkannte. Gut ein Dutzend anderer Ärzte sah dieses nicht.

    Interessant wäre noch die Frage, ob eine andere Auskunft gegenüber der Krankenkasse u. U. Schadenersatzansprüche des Patienten und ein Verfahren seitens der Krankenkasse gegen den Aussteller der AU zur Folge gehabt hätte.

  2. Meine Hausärztin wurde auch angeschrieben, als ich wegen Depression im Krankengeldbezug war. Auch ich selbst wurde angerufen, wann ich denn wieder gesund sei und wie es mit einer REha aussehen würde und was ich denn überhaupt hätte. Da kann ich nur jedem raten: Nichts sagen! Man ist nicht nicht verpflichtet, über Diagnosen und Prognosen mit der Krankenkasse zu sprechen – schon gar nicht am Telefon. Die Mitarbeiterin hat mir auch unterschwellig gedroht, wenn ich nchts sage, dann müsse eben ein amtsärztliches Gutachten her…. Diese Praxis ist aber auch schon durch die Presse gerauscht.

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