Dieser Tage fand im Deutschen Bundestag eine Anhörung statt. Anlass war ein Gesetzentwurf zur Neuregelung der sogenannten Sicherungsverwahrung. Diese kann von einem Gericht erlassen werden, wenn von einem Straftäter auch nach Verbüßen seiner Strafe weitere schwere Straftaten zu erwarten sind.
Oftmals hängt diese Prognose ab von einem psychiatrischen Gutachten, das sich insbesondere mit der Frage beschäftigt, ob eine entsprechende psychische Störung beim Täter vorliegt, die ihn auch nach Ablauf seiner Strafe für die Allgemeinheit gefährlich macht.
Sinnvollerweise waren zu diser Anhörung Kriminologen und Richter geladen worden. Völlig unverständlich aber ist, dass kein einziger forensischer Psychiater als Experte vorgesehen war.
Gerade diejenigen, die durch ihre Begutachtung diese Prognose oft erst möglich machen, konnten ihre Erfahrungen mit der schwierigen Materie nicht einbringen.
Warum verzichtet man bei der Diskussion über die Neufassung eines Gesetzes auf den Sachverstand derjenigen Experten, die später maßgeblich mit seiner Umsetzung zu tun haben werden?
Schlamperei, Ignoranz oder Dummheit?
Peter Teuschel
Vermutlich alles zusammen. Und damit die fehlende Kompetenz zwischen Psychiater und Psychologe zu unterscheiden. Letzterer war immerhin dabei.
Gute Idee, da mal was zu den Unterschieden zu schreiben.
Nicht, dass es was nützen würde.
Psychiater, Psychologe, Psychopath – alles was mit „psych“ losgeht, ist doch irgendwie das selbe. Zumindest scheint es für einen großen Teil der Menschen zuzutreffen, mit denen ich beruflich zu tun habe.
Bis vor kurzem war im Erdgeschoss des Hauses, in dem unsere Praxis ist, eine Physiotherapeutin tätig. Zu der haben sich auch einige verlaufen mit ihrem Überweisungsschein für Psychotherapie.
Vielleicht ist es ja einfach zu verwirrend.
Super, da habe ich doch gleich wieder ein neues Thema. 🙂
Ich bevorzuge die Bezeichnung „Psychonaut“. =)