Enterbte Kinder müssen für die Eltern zahlen
Der BGH hat heute entschieden, dass Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern auch dann aufkommen müsssen, wenn diese den Kontakt zu ihnen einseitig abgebrochen haben (Az.: XII ZB 607/12). In dem zur Entscheidung stehenden Fall hatte ein Beamter dagegen geklagt, die Pflegekosten für seinen Vater bezahlen zu müssen. Der Vater hatte vierzig Jahre zuvor jeglichen …
