Die Stimme des Gewissens
Es hält sich ja hartnäckig das Vorurteil, ein Täter müsse nur angeben, dass er vor seiner Tat Stimmen gehört habe und schon würde er vom Psychiater als schuldunfähig eingestuft.
Das ist natürlich genau der Unsinn, den ich mit dem Bild des rotgesichtigen Stammtischsitzers assoziiere, der sich mit der rechten Hand am Bierkrug und mit seinem Selbstwert …