Lass dich mobben, spare Steuern
Muss jemand nach intensivem Mobbing wegen Burnouts in eine Klinik, so kann er die Behandlungskosten von der Steuer absetzen – als Werbungskosten.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 22.08.2012, 2 K 1152/12) hat in einem knapp zwei Jahre alten Urteil darauf hingewiesen, dass krankheitsbedingte Aufwendungen als Werbungskosten anerkannt werden, wenn ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Berufsausübung besteht.
Im …