Der BGH hat heute entschieden, dass Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern auch dann aufkommen müsssen, wenn diese den Kontakt zu ihnen einseitig abgebrochen haben (Az.: XII ZB 607/12). In dem zur Entscheidung stehenden Fall hatte ein Beamter dagegen geklagt, die Pflegekosten für seinen Vater bezahlen zu müssen. Der Vater hatte vierzig Jahre zuvor jeglichen Kontakt zu seinem Sohn abgebrochen und ihn später enterbt.
Obwohl dieser Vorgang für den Sohn eine traumatisierende Erfahrung gewesen sei, wäre das Verhalten des Vaters keine so schwerwiegende Verfehlung, dass der Sohn nicht zur Kasse gebeten werden könne.
Ich erinnere mich an einen ähnlichen Fall, mit dem ich vor einigen Jahren in der Praxis zu tun hatte. Dabei war der Kontaktabbruch des Vaters schon vor über dreißig Jahren erfolgt. Der Sohn, der sich bei mir als Patient anmeldete, wusste gar nicht, dass der Vater überhaupt noch am Leben war. Irgendwann kam dann eine Geldforderung eines Sozialamtes im Osten Deutschlands. Der Vater lag nach einem Leben als Alkoholiker in einem Pflegeheim, der Sohn sollte jetzt zahlen.
Außer der finanziellen Thematik bedeutete dieser unerwartete Kontakt mit dem Vater eine ganz erhebliche psychische Belastung bei meinem Patienten. Er hatte nur schlechte Kindheitserinnerungen an den Vater, wurde von diesem verlassen und unerwartet wieder mit ihm konfrontiert.
Nach mehreren Untersuchungen hatte ich damals ein Kurzgutachten erstellt, in dem ich die psychische Belastung durch die unerwartet einsetzende, auch finanzielle Verpflichtung als ganz erheblich dargestellt hatte. Ich musste damals im Geiste mehrere Schritte zurückgehen, um zu einer objektiven Begutachtung zu gelangen, da sich in diesem Fall mein inneres Gerechtigkeitsempfinden sehr schnell meldete.
Ich glaube auch, dass dieses aktuelle BGH-Urteil wieder einmal ein Beispiel dafür ist, wie sehr sich doch unsere Vorstellungen davon, was „gerecht“ ist und die juristische Realität voneinander unterscheiden können.
Übrigens: Die Erfahrung, von den Eltern enterbt zu werden, sollte man nicht nur von der finanziellen Seite aus sehen. Eines der Kapitel im neuen Buch „Das schwarze Schaf“ ist mit „Enterbt – entliebt“ überschrieben. Zusammen mit dem Erbe werden dem Kind nämlich auch die Anerkennung und die Wertschätzung abgesprochen.
So sind mit diesem neuen Urteil nach meiner Einschätzung in Zukunft juristisch korrekte, aber vielfach menschlich höchst fragwürdige Entscheidungen zu erwarten.
Peter Teuschel
Ähm, wenn ich die Berichte über das Urteil richtig gelesen habe, hatten Vater und Sohn seit 1971 keinen Kontakt mehr – also etwas mehr als 4 Jahre, sondern rund 40…
Danke. Da sag noch mal einer was gegen Nullen …
Ich korrigiers gleich.
Ich kenne da auch so einen Fall. Eine Freundin von mir hat einen Erzeuger, aber keinen Vater.
Als Medizinstudent hatte er eine kurze Zeit mit ihrer Mutter. Das Ganze war für ihn ein „Hoppala“ und er hat sich um die Unterhaltszahlungen für seine uneheliche Tochter stets gedrückt.
Auch jeden Kontaktwunsch von ihr hat er stets als unerwünscht abgelehnt.
Ihre Weihnachts- und Geburtstagsgrüße an ihn blieben immer unbeantwortet.
Ihr Erzeuger hat dann anderweitig geheiratet und hat heute mehrere „eheliche“ Kinder, für die er wohl ein Vater geworden ist.
Ihre Mutter ist über die Jahre in den Alkohol abgelitten und liegt jetzt in einem Pflegeheim.
Damit meine Freundin für Sie nicht zahlen muss, hilft ihr nur Überschuldung! Dann nämlich biste raus, wenn man genug Schulden hat! Das Einkommen (abzüglich des Freibetrages) wird mit den Verbindlichkeiten verglichen.
Mein Gerechtigkeitssinn sagt mir hier allerdings, das im Falle ihrer Mutter ich ihre Härte etwas anders sehe. Da habe ich so ein grummeln im Bauch ….
Schulden als Rettung. Tja.
Greift da noch nicht die Pflegeversicherung?
Die reicht wohl nicht aus.
Rechtlich ist es glaube ich sehr schwer eine gute Lösung zu finden ohne die Gerichte komplett zu überlasten.
Zwei konstruierte „Gebenbeispiele“ zu den obigen Fällen wenn enterbte Kinder nicht für Ihre Eltern zahlen müssten.
1) Reicher Sohn einigt sich mit Vater frühzeitig auf eine Enterbung da beim Vater eh nicht viel zu holen ist.
2) Mutter ist im Vorfeld Krank Kind 1 kümmert sich um die Mutter Kind 2 überhaupt nicht.
Darufhin wird Kind 2 enterbt. Durch eine spätere Demenz wird das Erbe aufgezehrt ( passiert schnell). Folge nur Kind 1 muß für die Mutter zahlen.
Müssen unsere Gerichte Einzelfälle untersuchen haben wir einen ähnlichen Zustand wie vor dem Zerrüttungsprinzip.
Deshalb hate ich das jetzige Urteil für „Blöd“ aber richtig.
Wenn nicht mehr die Einzelfälle zählen, was haben wir dann? Schubladenjustiz?
Ja, es sollte – wenn man vor Gericht geht – DIESER FALL genau geprüft werden… Unfassbar, was da abverlangt wird… nämlich GERADE emotional…
Eine Frage zu Punkt 1): wenn die frühzeitige Enterbung ein Grund ist, dass der Sohn nicht herangezogen wird, dann verstehe ich die Entscheidung des Gerichtes nicht, da ja, im angeführten Fall, der Vater den Sohn enterbt hatte. Oder habe ich da was missverstanden?
Schubladenjusitz! Ein interessanter Denkansatz: Lässt es sich denn leben und handeln als Mensch ohne Schubladen? Das ist gewiss sehr anstrengend, schaffen Sie das denn immer, Herr Teuschel?
Und doch noch ein Gedicht:
Ein noch sehr frohes frohes Richterlein
Gefesselt im System der Paragrafen
Öffnet seine Lade
Und urteilt dann ganz ohne Gnade
Nur noch um zu strafen…
Das mit der Lade ist sehr schade
Für das letztlich arme Richterlein
Das Urteil des obersten Gerichtes ist meiner Meinung nach nachvollziehbar, denn ein Grundsatzurteil kann niemals alles berücksichtigen und allen dienen. Das geht einfach nicht. Uns vorher zu einigen unter den gegebenen Voraussetzungen ( die nicht die schlechtesten sind ) ist unsere Aufgabe und obliegt letztlich der Verantwortlichkeit des Einzelnen.
Was mir viel mehr Sorgen macht und was leider schon häufiger zu beobachten war, ist, dass die Unabhängigkeit der Juristerei aufweicht, die vorbildliche Gewaltenteilung wird zusehends löchrig.
Die Art, beispielsweise, wie mit Sebastian Edathy , umgegangen wird, finde ich skandalös! Irgendwann wird die Zeitung mit den großen Buchstaben und den nackten Brüsten unser oberstes Gericht werden.
Und dann wird es wirklich schlimm!
Jeder braucht die Schubladen, denn sie sind Struktur, Ordnung, Orientierung.
Aber wir müssen es ertragen, wenn uns Dinge begegnen, die nicht in diese Struktur passen. Dann müssen wir uns nach dem richten, was ist und nicht nach dem, was wir gerne hätten und was uns das Denken abnimmt.
Und mit dem „was ist“ meine ich in diesem Fall persönliche Schicksale, menschliche Konstellationen, individuelles(!) Leid.
Ist es zu viel verlangt, wenn wir unserer Justiz das abverlangen?
Weil Sie mich direkt ansprechen: Ich will gar nicht ohne Schubladen leben, weil siehe oben. Aber eine Befriedigung jenseits der Routine stellt sich immer dann ein, wenn ich mich abseits der Schubladen und näher an der Wahrheit des Einzelfalles weiß.
Ja Schubladern sind wichtig in der Justitz:
Sonst hängt das Urteil davon ab ob der Richter gerade Ärger mit seinem Vater hatte oder nicht.
Die Frage ist also nicht ob Schubladen sondern wie viele.
Und hier bringen mehr Schubladen eben nicht umbedingt mehr Gerechtigkeit.
Ein schönes Beispiel ist die Steuererklärung:
Schön das ich viele sachen absetzen kann. Aber wenn ich einen super Steuerberater brauche, den sich eben nicht alle leisten können ist die Gerechtikeit eben wieder dahin.
Auf unseren Fall bezogen wie genau möchte ich es denn haben:
Für jede mal ungerechtfertigt schlagen 1% weniger Zahlen?
Will ich wirklich überprüfen warum es zur Enterbung kam und damit gegebenenfalls alte Wunden aufreißen?
Für mich gibt es nur zwei mögliche Lösungen:
Grundabsicherung für alle über Steuern, Rest ist Privatsache oder
wie oben.
„… juristisch korrekte, aber vielfach menschlich höchst fragwürdige Entscheidungen …“: das ist nicht juristisch korrekt, denn die Pflege ist Aufgabe des Staates, der ja ueber die Steuern finanziert wird. Ausserdem kann ein Kind _nicht entscheiden_, ob es geboren wird.
Das 4. Gebot läßt hier wohl grüßen!
Wen interessiert die Bibel? Wir zerstoeren Gottes Schoepfung: Erderwaermung, Gruenlandzerstoerung, Atomkraft, biolog., chem. Waffen …
Ich hatte meine Antwort auch nicht als Widerspruch gemeint.
Grundsätzlich widerspreche ich Ihrer Meinung nicht. 😉
„Grundsätzlich widerspreche ich Ihrer Meinung nicht.“: das ist schlecht, denn jede/r kann auch irren. Wenn ich irre, moechte ich es wissen, denn sonst bleibe ich dumm.
Ach ja… ich liebe Eugen Drewermann 😉
Die Meinungen zu diesem Thema sind und bleiben natürlich sehr unterschiedlich. Hier muss es eindeutige Regelungen geben, damit jeder weiß, woran er ist.
Ich bin auch in so einer Situation:
am 01.03.2023 bekomme ich Post vom Ordnungsamt, dass mein „Vater“ am 24.02. verstorben wäre und ich mich unter Androhung einer Ordnungsstrafe um die Beerdigung kümmern muss, gemäss BestG 14. Das Wort unverzüglich war dabei Fett und unterstrichen. Widerwillig hab ich Online die billigste Bestattung bestellt. Angaben über die Person kann und konnte ich keine machen. Wie denn, wenn ich ihn nicht kenne. Das einzige was ich wusste war, dass er das Sorgerecht von mir und anderen Nachkommen abgetreten hat, nie Unterhalt bezahlt hat, und zu Weihnachten/Geburtstag kam auch nichts. Ich selbst hab ihn als Alkoholiker in Erinnerung, der viel Zeit im Gefängnis verbracht hat. Und für diese Person sollte ich also zahlen?
Schlimmer noch: Die Angehoerigen, also Geschwister und Cousins wussten längst über den Tod bescheid was durch Post auf sozialen Medien sichtbar wird. Warum wurden die nicht herangezogen, schliesslich sind das ja wohl die nächsten Angehoerigen!
Stattdessen kommt man mit mir jetzt auch noch mit Kosten für Transport und Kühlung über 12 Tage! Warum wurde von den Angehoerigen keine Massnahmen getroffen, so dass keine 12 Tage Wartezeit ansteht, bis der nichtsahnende biologische Nachkomme Tage später eine Aufforderung bekommt?
Die Zahlung lehne ich natürlich erstmal ab, da ich das Erbe so schnell wie möglich ausgeschlagen habe, wer weiss was der so getrieben und Schulden hat. Lt. 1968 BGB müssen die Erben dafür aufkommen, also hab ich darauf und auf die Schwester verwiesen, die ihn auch mehrfach kurz vor seinem Tod besucht hat. Vom Gesetz her ist es eindeutig, aber ich sehe schon, dass die Behörden einfach nur bösartig sind und meinen Widerruf nicht akzeptieren. Dabei müssten sie nur die Rechnung an die Schwester statt mir schicken, ich habe ihnen sogar die Adresse gegeben, die ich mühevoll herausgefunden hab.
In den USA wird das übrigens anders und fair gehandhabt. In sofern ist es fraglich warum die deutschen Gesetze derart unmoralisch entscheiden.