Xeplion bei privat Versicherten: Eine Hürde gibt es! UPDATE: Und die Lösung dazu!

Das Depot-Neuroleptikum Xeplion (Paliperidon) ist eine Weiterentwicklung des seit langem auf dem Markt befindlichen Risperdal Consta (Risperidon). Angewendet wird es in Fällen von Schizophrenie und schizo-affektiver Psychose.

War die Einführung von Risperdal Consta schon ein erheblicher Fortschritt gegenüber den ausschließlich oral einzunehmenden Medikamenten, aber auch gegenüber den bis dahin auf dem Markt befindlichen Depot-Präparaten, so ist Xeplion in meinen Augen noch einmal ein großer Schritt nach vorne.

Wir haben in der Praxis einige Patienten, die auf Xeplion eingestellt sind. Die Wirksamkeit  des Medikamentes ist sehr gut, die Nebenwirkungen sind in allen Fällen, die ich überblicken kann, sehr gering bis nicht vorhanden.

So weit, so gut.

Erstmals habe ich jetzt einen privat versicherten Patienten auf Xeplion eingestellt. Hintergrund war die Tatsache, dass er trotz ausreichender oraler Medikation immer wieder erkrankte, teilweise allerdings auch, weil er die Medikamentendosis selbständig variierte, vor allem reduzierte. Das führte immer wieder zum Ausbrechen der Krankheit mit teilweise einschneidenden sozialen Folgen.

Die Einstellung auf Xeplion geht folgendermaßen: Zuerst wird eine Spritze mit 150 mg in den Oberarm gespritzt. Eine Woche danach erfolgt noch einmal eine Injektion in den Oberarm, diesmal mit 100 mg. Dann erhält der Patient einmal im Monat eine Spritze in den Po. Der Vorteil: Nach der ersten Injektion können die bisher oral eingenommenen Medikamente abgesetzt werden.

Nun bekommen privat Versicherte ja alle Medikamente auf Privatrezept. Das müssen sie vorfinanzieren und dann bei ihrer Versicherung einreichen.

Meinem Patienten habe ich deshalb ein Rezept über eine Ampulle mit 150 mg und eine mit 100 mg ausgestellt.

Jetzt kommt das Problem: Die Ampulle mit 150 mg kostet 968,09 Euro, die mit 100 mg 633,14 Euro. Nicht gerade eine Summe, die man im Geldbeutel mit sich führt.

Im Fall meines Patienten ließ sich die Apotheke darauf ein, eine Rechnung an die Beihilfe zu stellen. Mit dieser hatte mein Patient vor dem Apothekenbesuch telefoniert und eine Kostenübernahme bzw. eine Direktabrechnung mit der Apotheke vereinbart.

Sonst wäre es schwierig geworden …

Peter Teuschel

UPDATE: Von der Firma Janssen Cilag, die Xeplion entwickelt hat und vertreibt, bin ich auf folgende Mitteilung der Debeka hingewiesen worden (vielen Dank an Frau Elke Walther für den zeitnahen Hinweis und den tollen Service!):

Es besteht bei Medikamenten-Rechnungen >1000 Euro die Möglichkeit, dass die Apotheke und die Versicherung direkt abrechnen. Dazu ist ein Anruf bei der Versicherung erforderlich sowie das Ausfüllen eines speziellen Formblattes. Ich stelle die Beispiel-Formulare der Debeka unten ein.

Damit ist sichergestellt, dass es auch bei teuren Medikamenten keine Benachteiligung privat Versicherter gegenüber Kassenpatienten gibt.

5-68__03_04_2013__KL3187_Direktabrechnungserkl_rung_ABDA_pdf[1]

KV_440_ABDA_Info_6_13_pdf[1]

Peter Teuschel

Bild: © Adam Gregor – Fotolia.com

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5 Responses
  1. Ist es denn zeitgemäß, dass Beamte immer noch in die PKV gedrängt werden? Auf die Gefahr hin, hier Prügel zu beziehen, mein ich, dass eine ‚Bürgerversicherung‘ schon nicht ganz schlecht wäre.

      • oh.. bitte um Entschuldigung, aber es musste unbedingt mal wieder raus. Zum Medizinischen halt ich mich ja zurück, jedoch stell ich das Preis-/Leistungsverhältnis durchaus in Frage. Es gibt ja noch andere Depotpräparate. zur Postbeamtenkrankenkasse sag ich nix 😉

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