Psychiatrische Gutachten: Zu oft einfach skandalös

Ich kann ja noch von Glück reden. Diesmal hat es meine Frau getroffen. Sie sitzt gerade an einer gutachterlichen Äußerung als Reaktion auf ein Gutachten. So etwas wird fällig, wenn ein Patient von uns beim Gutachter war und er oder sein Anwalt eine Stellungnahme von uns anfordert, wie wir als behandelnde Ärzte das Gutachten denn so finden.

Wie man sich unschwer vorstellen kann, geschieht das vor allem dann, wenn der Patient nicht mit dem Gutachten einerstanden ist.

Also lesen wir das Gutachten, das eine Kollegin oder ein Kollege erstellt hat. Und hier gabelt sich dann der Weg.

Ich schreibe hier ausschließlich von Gutachten zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit, also Gutachten für Frühberentung, Zuteilung eines Grades der Behinderung oder Berufsunfähigkeit.

In ca. 5% der Fälle ist das Gutachten in Ordnung, sauber gemacht und „wasserdicht“. Dann sagt man das dem Patienten und überlegt, wie es nach diesem korrekten Gutachten weitergehen kann.

In ca. 65% der Fälle weist das Gutachten des Kollegen Mängel auf. Am häufigsten kommt es vor, dass zwar die richtige Diagnose gestellt wird, aber die falschen Schlüsse auf die Leistungsfähigkeit gezogen werden.  Oder das Gutachten ist nur vier Seiten lang. Aber in dieser Schriftgröße. Da entsteht doch irgendwie der Eindruck, dass mit wenig Aufwand viel abgerechnet werden soll. Bei solchen Gutachten kann man dann auf die Fehler oder Mängel hinweisen und eine Gegendarstellung schreiben.

Aber jetzt wirds richtig unerfreulich: In ca. 30% der Gutachten merkt man spätestens nach dem ersten Drittel, dass man es hier mit einer Schweinerei zu tun hat. Da werden Arztbriefe, die belegen, dass der Patient drei Monate schwer krank in der Klinik war, einfach ignoriert. Da taucht im „psychischen Befund“ auf, dass der Proband „arrogant“ ist. Da werden Simulation und Aggravation unterstellt, ohne dass das begründet wird. Da werden alle nicht direkt sichtbaren Symptome als Phantasie oder Lügen des Patienten abgetan, so etwa nach dem Motto: „Der Proband gibt an, er habe jeden Tag eine Panikattacke. Diese Aussage darf angezweifelt werden, in der Untersuchungssituation war er ganz ruhig.“ Parallel erhobene Befunde, z.B. psychologische Testungen werden gnadenlos uminterpretiert. Da wird schon mal aus einer aus Hoffnungslosigkeit und Antriebsmangel resultierenden schlechten Motivationslage eine „Simulationstendenz“. Obwohl diese aus den mitgelaufenen Testfragen zur Simulationsbeurteilung gerade nicht hervorgeht.

Mit einem Satz: Da will ein Gutachter dem Probanden schaden.

Warum? Dafür kann es mehrere Gründe geben:

– Der Gutachter mag den Probanden nicht. Passiert besonders oft bei narzisstischen Patienten. (O-Ton (kein Witz!): „Wissen Sie, Herr Teuschel, ich entscheide nur nach Sympathie. Wenn ich jemanden nicht mag, hat der bei mir keine Chance.“)

– Der Gutachter glaubt, eine Quote erfüllen zu müssen. (In diesem Monat schon zwei Berentungen durchgelassen? Das langt, ich will mir ja meinen Ruf beim Auftraggeber nicht  versauen.)

– Der Gutachter suhlt sich in seiner Macht.

– Der Gutachter ist geldgeil. Die Kombination aus Wucherpreisen und tendenziöser Begutachtung fällt uns seit langem auf.

– Der Gutachter ist schlecht drauf, hat Magenschmerzen, Probleme mit dem Partner oder dem Finanzamt etc etc.

Mag sein, dass die angeführten Prozentzahlen nicht stimmen, dass die richtig üblen Gutachten in Wirklichkeit weniger und die 30% nur ein „gefühlter“ Prozentsatz sind.

Wie auch immer: In meinen Augen sind ein zu großer Teil der psychiatrischen Begutachtungen auf dem Gebiet des Sozialrechts ein Skandal. Es geht hier nicht darum, dass man über das Thema „erwerbsunfähig oder nicht?“ nicht verschiedener Ansicht sein kann. Es geht darum, keine saubere psychiatrische Arbeit zu machen, sondern nach seiner weltanschaulichen Einstellung, seinem nicht eingestandenen Neid, seinem Hass oder aus seiner Gier nach Geld und Macht heraus Gutachten zu erstellen, die eine Schande für das Fach Psychiatrie sind.

Pfui Deibel

Peter Teuschel

P.S.  Mit diesem Artikel geht mein Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, die saubere und korrekte Gutachten erstellen. Souveränität ist doch etwas, das man sehen kann.

37 Responses
  1. Sg. Herr Dr. Teuschel!
    Sie sprechen uns aus der Seele….
    Wie man auch neuerdings in Ö sieht, hat die PVA Pensionsversicherung in Ö Ausbildungen für Gutachter in Kooperation mit der Akademie für Arbeitsmedizin. Vortragende: PVA-Bedienstete und Ärzte, von denen viele gerichtlich beeidigte Sachverständige sind (auch Arbeitsgericht).
    Im Folder dieser Ausbildung steht als erster Satz:

    Die Frage der Finanzierbarkeit künftiger Pensionssysteme führt zu politischen Bestrebungen, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben.

    Und weiters erwähnenswert: Die Ärzte/Gutachter, die mit von der PV bezahlt werden, diese Gutachterschulungen zu tätigen, sind dann am nächsten Tag beim Arbeitsgericht die (unbefangenen?) gerichtlich beeideten Sachverständigen.

    http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/pva/

    Ein besonderer Fall des Mobbings fand im Fall der versierten psychiatrischen Gutachterin, Frau Dr. Wörgötter, Wien statt. Sie war Gerichtsgutachterin, eine Kapazität auf ihrem Gebiet. Wie sie ausgehebelt wurde – DAS können Sie hier lesen:
    http://mobbing-konkret.jimdo.com/pva-1/

    Anmerkung:
    Wir haben viele Rückmeldungen von abgelehnten Pensionswerbern… Es kommt vor, dass diese schildern, dass bei der veranlassten psychiatrischen Begutachtung im Gutachten steht: Pensionswerber hat querulatorische Tendenzen und weist Pensions-Begehren auf. Dieses Verhalten sollte mit Leistung nicht belohnt werden.

    Es zeigt sich die Tendenz – nicht nur gegenüber Mobbingopfern in Firmen, sondern auch gegenüber Amtsgewalten, dass Menschen, die sich ungerecht behandelt fühlen und dies kundtun, oder schlicht um ihr Recht vor Gericht kämpfen, ganz automatisch den „Querulanten“-Stempel aufgedrückt bekommen?
    Wer sich nicht brav fügt, auf Knien rutscht, am Ende noch WEISS, was sein Recht ist, und sich nicht gefügig abservieren lässt, ja, das ist ein Querulant….

  2. Arthrosehackler

    Und bei den Ösis:

    Ein Beispiel über die Behandlung von Befangenheitsfragen durch das Sozialgericht Wiener Neustadt. Der SV Dr. Wolfgang Soukop wurde im Mai 2011 von einem Pensionswerber wegen Befangenheit abgelehnt, wobei unter anderem vorgebracht wurde;

    Der SV hätte aus einem Vorbefund nicht den Ergebnissatz: „Gegen Ende der Reha kam es erneut zu einem Stimmungseinbruch. Die psychosoziale und körperliche Belastbarkeit ist zum Entlassungszeitpunkt stark eingeschränkt.“ zitiert, sondern nur eine zeitweilige „teilweise Besserung durch Behandlung“, was beim Leser einen völlig anderen Eindruck erweckt. Aussagen könnten auch durch einseitige Unvollständigkeit unwahr sein (zB 12Os36/07x)

    Weiteres Vorbringen betrifft den Verlauf der Untersuchung und seine Darstellung durch den SV. Beispielsweise hätte der SV ohne gebotene (§ 55 ÄrzteG) Schmerzanamnese begutachtet. Dazu hätte er in der Verhandlung unrichtig angegeben: „Ich habe den Kläger auch bei der Untersuchung nach der Art seiner Schmerzen gefragt.“, und erste auf Vorhalt zwei Protokollseiten später relativiert: „Wenn der Kläger schon auf Vorhalt nicht mir persönlich die Angaben gemacht hat, …

    Im Ergänzungs-Gutachten würde ausgeführt: „Gefertigtem… ist natürlich das Verhalten des Gegners in keiner Weise entgangen… Die Untersuchung bei Gefertigtem war geprägt durch Rede und Gegenrede mit provokativen Inhalten…“ Die Bezeichnung „Gegner“ in Anbetracht der „Gegenrede mit provokativem Inhalt“ im nächsten Absatz durchaus logisch und nachvollziehbar. Überdies stehe in diesem Gutachten, der Kläger habe „querulative Tendenzen“ in der Ablehnung der Richterin im Vorverfahren und einer disziplinären Anzeige gegen den SV XY gezeigt. Deshalb würde „der Zuspruch einer Leistung aufgrund seines psychischen Verhaltens … eher einer Belohnung entsprechen“. Dies wäre eine unzulässige Einflussnahme auf die juristische Endentscheidung, ebenso wie die Vorwegnahme der Rechtsfrage, was denn nicht alles „zumutbar“ wäre.

    Schließlich hätte der SV auf Grund einer Eingabe des Pensionswerbers an die Ärztekammer wegen unbefugter Titelführung nach §43 Abs6 ÄrzteG den Titel „Primar“ von seinem Briefpapier und offizieller Homepage usw streichen müssen. Und der SV hätte in Kenntnis, dass diese Meldung an die Ärztekammer vom Kläger stammte, diesen befangenheitsrelevanten Umstand nicht dem Gericht gemeldet, obwohl SV „auf alle Gründe hinweisen müssen, die eine unparteiische Führung seines Amts auch nur theoretisch in Zweifel ziehen könnten.“ (10ObS316/02x)

    Die Richterin Mag. Brigitte Gütermann entscheidet über zwei Jahre lang nicht über den Befangenheitsantrag. Sie schreibt jedoch im Dezember 2012 an die Ärztekammer im Zusammenhang mit der dort vom Pensionswerber erstatteten Disziplinaranzeige: „Die … vorgebrachten Ablehnungsgründe liegen nicht vor, das wurde den Parteien bereits mitgeteilt.“ und „Ich war mit den Leistungen des Sachverständigen inhaltlich SEHR zufrieden. (Er) … blieb trotz aller Angriffe des Klägers stets objektiv.“

    Allerdings hatte die Richterin bis dahin kein ordentliches Beweisverfahren über die vorgebrachten Befangenheitsgründe durchgeführt und keinen Beschluss zugestellt. Der SV stand bis dahin nicht einmal zur Befragung darüber zur Verfügung. Ebenso unterblieb eine Parteienvernehmung zum Untersuchungsverlauf. In einem fairen Verfahren (Art6 EMRK, Art 47 GRC, §390 ZPO „nach den Ergebnissen der durchgeführten Verhandlung und der stattgefundenen Beweisaufnahme“) wird jedoch zuerst das Beweisverfahren durchgeführt und dann das Ergebnis verkündet – und nicht umgekehrt.

    Es entsteht somit der Eindruck einer unzulässigen Vorwegnahme von Beweiswürdigung und Entscheidung (auch in der Hauptsache: „inhaltlich SEHR zufrieden“, „stets objektiv“), noch dazu in einer abschließenden Bestimmtheit („bereits mitgeteilt“), die nicht erkennen, sondern eher ausschließen lässt, dass sie bereit wäre, ihre „Meinung nach den Ergebnissen der weiteren Verhandlung zu berichtigen.“

    In §52 Abs 2 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz heißt es:

    „Äußerungen über den vermutlichen Ausgang einer Sache außerhalb der Verhandlung sind verboten. Während der Verhandlung soll der Richter Bemerkungen über den voraussichtlichen Inhalt der Entscheidung unterlassen; aus Beweisbeschlüssen, aus der Fragestellung, aus Anregungen zum Vergleichsabschluß kann die Anschauung des Richters über die Rechts- und Beweislage hervorgehen, soferne erkennbar ist, daß der Richter bereit ist, seine Meinung nach den Ergebnissen der weiteren Verhandlung zu berichtigen.

    Auf welche Rechtsgrundlage beruht überhaupt eine schriftliche inhaltlich wertende Stellungnahme der Richterin an die Ärztekammer, aus der der „vermutliche Ausgang der Sache“ klar hervorgeht? Sie geht über technische Fragen der Aktenübersendung (§149 ÄrzteG) weit hinaus und ist keine Zeugenaussage im Sinne des §153 ÄrzteG.

    Doch wen stört das schon? Das Disziplinarsenat des OLG Graz hat die Einleitung eines Disziplinarverfahren abgelehnt (Ds 3/13). Weder Richterin noch SV wurden bisher als befangen vom Fall abgezogen….

    • Ich denke, dass eine Sammlung solcher Fälle etliche dicke Bände füllen würde. Pro Monat. Einer der unangenehmsten Erfahrungen beim Umgang mit Mobbing ist, dass man zunehmend an unserem Rechtssystem zweifelt.

      • Solange man zweifelt, gehts noch…
        Wenn man anfängt zu VERzweifeln… wirds kritisch… 😉

      • Bösachteropfer

        HAllo Herr Teuschel,
        Ich weiss nicht ob Sie das noch lesen , da der Bericht doch schon ein Jahr her ist.
        Ich bin auch so ein Bösachter Opfer. Wie kann es sein das ein Gutachter mir ins Gesicht sagt, er würde mich gerne in Rente schreiben, aber er darf nicht. Es würde ihm angezweifelt er könnte es nicht genug beweisen , aber er seiht an Hand meiner Unterlagen und Untersuchung das es mir sehr schlecht geht. Er würde gern, aber er darf nicht? Nun kam das Gutachten wirklich mit HInweis das eine Reha eventuelle Besserung aber keine Heilung bringen könnte..Aber auch habe ich Sätze darin gefunden die schon diskriminierend sind. ich möchte das nicht öffentlich schreiben. Wohin kann ich mich in so einem fall wenden. Bin nun schon beim Sozialgericht in 2 Instanz UND bei der Verhandlung wurde gesagt das nochmal einem Gutachten statt gegeben wird, ABER nur unter der Berücksichtigung das , wenn es negativ ausfällt mein Fall dann zum Abschluss kommt- Solche Aussagen können doch nicht rechtswirksam sein. Für was wird dann ein Gutachten gemacht, wenn doch schon von vornherein feststeht das es abgelehnt wird- Dann sind es doch unnötige Kosten die sich der Staat sparen könnte und dafür lieber Menschen mit unheilbaren Krankheiten in Rente gehen zu lassen.
        Ich verstehe dieses Sch…. system nicht .
        Gruss
        Bösachter Opfer

        • Ja, ich lese die Antworten immer, da ich sie ja freischalten muss.

          Die Aussagen des Gutachters sind mir nicht nachvollziehbar. Wenn er zu wenig von Krankheitswert findet, wieso will er Sie dann in Rente schicken? Und wenn Sie so krank sind, dass EU vorliegt (ich nehme an, es geht um die Erwerbsfähigkeit), wieso schreibt er es dann nicht rein?
          Völlig unverständlich.
          Ich denke mal, er wollte signalisieren, dass Sie ihm Leid tun und er Ihnen gerne helfen würde oder so etwas in der Art. Das ist aber nicht seine Aufgabe als Gutachter, in dieser Funktion soll er lediglich ein unabhängiges Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstellen.

          Was können Sie tun? Nichts, das Sie noch nicht getan hätten. Immerhin lässt sich das Gericht auf ein erneutes Gutachten ein. Man muss jetzt abwarten, wie es ausfällt.

          Sollte der Antrag auch vor dem Sozialgericht scheitern, bleibt Ihnen nur ein erneuter Antrag. Dann geht das Verfahren von vorne los. Es hat allerdings dann mehr Aussicht auf Erfolg. Warum? Weil die Rente vom Beginn der Antragsstellung ab gezahlt wird. Ein neuer Antrag kostet die Rentenversicherung deshalb weit weniger als wenn der erste Antrag noch durchgeht.

          Und das System verstehen kann man am besten, wenn man sich die Angelegenheit aus einem rein finanziellen Blickwinkel anschaut: Wer spart womit am meisten Geld? Gemessen an dem, was gespart wird, wenn Sie nicht oder später in Rente gehen, ist die Ausgabe für ein erneutes Gutachten zu vernachlässigen.

          Ich halte die Daumen.

    • Arthrosehackler

      Kurzer Bericht über den Fortgang der Angelegenheit:

      In der folgenden Verhandlung bezeichnet der SV die Eingaben des Klägers an die Ärztekammer, die zum Verlust der unbefugten Führung des Titels „Primar“ führten, als „Querelen“ und gebraucht dem Kläger gegenüber den Ausdruck „lächerlich“. Der Kläger erweitert darauf ausdrücklich den Befangenheitsantrag auf dieses Faktum.

      Im Protokoll findet man jedoch nur den Satz: „Der Kläger weist darauf hin, dass Dr.S…. offensichtlich doch befangen sei, da er eben gesagt habe, dass das Vorbringen des Klägers lächerlich sei.“ Im Beschluss über den Befangenheitsantrag wird dies später stillschweigend übergangen.

      Es folgt die Frage nach Beziehungen des SV zu Sozialversicherungsträgern, die dieser mit einem klaren „NEIN!“ beantwortet. Erst auf Vorhalt des Klägers entsann er sich seines wichtigsten ärztlichen Mitarbeiters und dessen Tätigkeit in einem Sozialversicherungsträger.

      Und wieder weicht das Protokoll vom tatsächlichen Geschehen dadurch ab, dass seine Äußerung als einheitliche Fragebeantwortung dargestellt wird und die unrichtige Antwort „NEIN!“ nicht aufscheint – obwohl dies für die Frage der Befangenheit und Glaubwürdigkeit des SV von großer Bedeutung ist.

      Die Richterin gibt zwar in ihrer eigenen schriftlichen Stellungnahme selbst den „vom Kläger … wahrheitsgemäß dargestellte(n) Verhandlungsverlauf“ zu, dies wird aber weder im Protokoll berichtigt noch im Beschluss berücksichtigt.

      Und in diesem Beschluss wird es nachweislich aktenwidrig: Es geht hier um die bereits erwähnet Bezeichnung des Klägers als „Gegner“ in einem Gutachten. Da behauptet nunmehr die Richtering Mag. Brigitte Gütermann: „In diesem wird der Kläger teils als „Kläger“, teils als „Herr (XY)“ und einmal irrtümlich durch einen Übertragungsfehler auf Seite 2 als „Gegner“ bezeichnet.“

      Tatsächlich wurde der Kläger in diesem Dokument gleich zweimal als „Gegner“ bezeichnet, was die Schutzbehauptung eines einmaligen irrtümlichen Übertragungsfehlers nach jeder Lebenserfahrung ausschließt und in besonderer Deutlichkeit den Anschein der Befangenheit erweckt.

      Auf Seite zwei des Gutachtens steht: „In der Exploration brachte der Gegner die bereits bekannten Anschuldigungen vor.“ Und auf Seite drei: Gefertigtem, der sich interessensmäßig seit Jahren mit dem Thema „Persönlichkeitsstörungen“ beschäftigt, ist natürlich das Verhalten des Gegners in keiner Weise entgangen. Die Untersuchung bei Gefertigtem war geprägt durch Rede und Gegenrede mit provokativen Inhalten…

      Die Bezeichnung als „Gegner“ auf Seite drei dieses Gutachtens, auf der auch der SV persönlich unterzeichnet hatte, wurde im Verhandlungsverlauf ausführlich erörtert. Die zweite Bezeichnung des Klägers als „Gegner“ auf Seite zwei ist der Richterin offenbar im Rahmen der Durchforstung des (nur dreiseitigen) Gutachtens nach anderen Bezeichnungen des Klägers aufgefallen und wird auch ausdrücklich „auf Seite 2“ festgestellt. Dennoch behauptet die Richterin aktenwidrig einen einmaligen irrtümlichen Übertragungsfehler…

      Unrichtige Protokollierung und aktenwidrige Feststellung sind somit Kernstücke des Beschlusses, mit dem die Befangenheit des SV bestritten wird. So geht die österreichische Justiz mit Menschen um, die jahrzehntelang Beiträge für das Sozialsystem geleistet haben.

  3. Mal ganz naiv gefragt: Gibt es bei den Gutachten begutachtenden Gutachtern so eine Art „schwarzer Liste“ mit den entsprechenden Fachkollegen, deren Gutachten man mit viel Vorsicht genießen sollte?
    Und ist so was bei den zuständigen Stellen dann entsprechend schon bekannt?

    • In Deutschland jedenfalls nicht offiziell, aber da wird bei bestimmten Themen z.B. von den zuständigen Stellen hinter vorgehaltener Hand geraten sich an diesen oder jeden zu wenden. Es gibt ja auch noch die Möglichkeit ein Gutachten anzufechten, was aber dauert… und dauert… und dauert…

      • ja, wenn da nicht die „ungeschriebenen“ gesetze wären:
        eine krähe hackt der anderen kein auge aus
        und
        finde mal einen gutachter, der ein gutachten widerlegt….
        (das ginge vlt. ja noch…)….

        aber…
        wenn man dann den befund vom gerichtlich beeidigten sachverständigen von einem anderen gerichtlich beeidigten sachverständigen widerlegen soll…. ach… ja… das ist halt… theoretisch möglich….
        aber in der praxis…. wohl eher sehr selten….

        *leider*

        • Das ist auch in meinen Augen ein Übel, diese falsch verstandene Solidarität zwischen manchen Ärzten. Man sollte durchaus solidarisch sein, aber nur mit den richtigen Leuten.

          • danke schön….
            gibts was schöneres als die solidarität zur wahrheit?
            von herzen
            eva

    • Naja. Zum Einen kennt man natürlich irgendwann seine Pappenheimer. Zum Anderen gibt es aber einfach zu viele Gutachter und es wird mehr und mehr Usus, die Patienten quer durch Bayern zu schicken anstatt sie am Wohnort begutachten zu lassen.
      Was die zuständigen Stellen angeht: Die Auftraggeber der Gutachten scheinen mir meist nicht daran interessiert, fachlich fundierte Gutachten zu bekommen, sondern Ergebnisse, mit denen sie etwas anfangen können.
      Wenn der Patient sich beschwert: „Ich bin ungerecht begutachtet worden!“ wird das ungefähr so wichtig genommen wie der berühmte Sack Reis in China. Bei den Gutachten ist die Frage nach dem „cui bono“ die entscheidende. Und da fallen Sie als Patient durchs Raster. Die Auftraggeber wollen ihr Ergebnis, die Gutachter ihr Geld. Der Patient ist, wenn er sich beschwert, ein Querulant und der behandelnde Arzt ohnehin parteiisch und deshalb nicht ernst zu nehmen.
      Was kann man da machen? In einer meiner Phantasien gibt es irgendwann „Gutachten-Leaks“ und die ganzen Schmuddel-Gutachten stehen mit Namensnennung des Gutachters im Netz. Das hätte schon was. Aber wahrscheinlich müsste man dann auch nach Russland flüchten, mit Snowden in einer WG leben und hätte den homophoben Putin zum Freund.

  4. Hm…wie wär´s in London mit Julian in der Botschaft Ecuadors?

    Ach -hätte ich Riesenlust, dieses Doc-Leaks zu machen!!

    Ein kleiner Tipp:
    Falls Sie doch kein Leaks machen… das Sammeln der div.Gutachten kann auch sehr viel bringen!
    In Ö ist ein gerichtlich beeid. SV hochgegangen… da hat man sich (auch behördlicherseits) die Mühe gemacht, von diesem Gutachter die „Schlecht“achten zu sammeln..
    Und siehe da…. so viele gleiche Textbausteine in all den Gutachten… immer dieselbe Aussagerichtung (war Bereich Familienrecht): Vater nicht fähig, die Kinder zu bekommen – Sorgerecht abgelehnt… Angebl. fiel es auf, weil die Väter IMMER gutachterlicherweise denunziert wurden….

    Ein schwarzes Schaf weniger!! (aber ein WIRKLICHES schwarzes Schaf ;-):

  5. Schlimm wird es, wenn aufgrund eines bewussten Falschgutachtens (z.B. weil die Diagnose des „Facharztes“ bereits nach zehn Minuten bereits unumstößlich gestellt ist und der Patient mit HInblick auf das übervolle Wartezimmer verabschiedet wird) der Begutatchtete an den daraus resultierenden Folgen (Rentenverlust, Versuch, wieder zu arbeiten, Verschlechterung des Zustands um „mehr als 100 %“) zerbricht und so krank wird, dass schließlich die ganze Familie zerbricht und die Kinder unter der Situation so leiden, dass sie keine Chance haben, psychisch unbeschadet daraus hervorzugehen.

    Sorgt sich z.B. die Deutsche Rentenversicherung so sehr um ihre Psychiater, dass sie auf diese Weise deren sorglose Zukunft absichern muss? Wie fürsorglich und liebevoll…

    ‚liegt halt in der familie….‘

  6. „BEGUTACHTEN“
    Was will ein Begutachter

    Das GUT betrachten
    ohne Achtung der Menschenwürde
    erweckt den Eindruck
    der illegalen Krankheit
    die vom Rechtssystem ausgeschlossen
    auf jedem Hinterhof gedealt wird

  7. Thomas Müller

    Vielen Dank Herr Dr. Teuschel für diese wahren Worte. Ich bin derzeit Opfer eines „Geisterfahrer“gutachtens. Die Gutachterin ignorierte alle anderen Befundberichte, nimmt Stellung zu fremden Fachbereichen, versuchte mir den Schwerbehindertenausweis, Haushaltshilfe, sogar die Rente zu nehmen. Sie scheiterte aber bisher an anderen Gutachtern, die sich auf Fakten stützten statt bösartige Phantasien zu entwickeln. Sie stellte es so hin, als sei allein sie in der Lage meine Erkrankungen einzuschätzen. Alle anderen Ärzte (Kliniken, Fachärzte, Rentengutachter etc.) hätten keine Ahnung. Selbst die medizinischen Therapeutin, die mich jahrelang behandelte hätte meine Erkrankungen aufgebauscht. Diese ist selbst Gutachterin.

    Solche Geisterfahrer-Gutachter sind nicht nur eine Schande, sie sind eine Gefahr für die Gesundheit der Betroffenen bis zur Lebensgefährdung. Warum Geisterfahrer? Weil sie als einzige diese Meinungen vertritt, alle anderen Ärzte, und es sind nicht wenige, sehen es exakt entgegengesetzt. Sie erinnert daher an den alten Geisterfahrerwitz: „Auf der Autobahn kommt ihnen ein Geisterfahrer entgegen…Wieso einer, Tausende…?“

    Dieses Gutachten entsprach wohl den Wünschen einer Sozialrichterin, die ständig ihre Vorurteile und Befangenheit zeigte. Mein Anwalt geht von einer Absprache zwischen Amt, Richter und Gutachter aus. Mein Vertrauen in Sozialgerichte ist nachhaltig erschüttert.

      • Thomas Müller

        Der Begriff ist eine Eigenkreation. Wenn alle Befunde, Atteste, Gutachten in die selbe Richtung gehen, aber ein einziges Gutachten exakt in die andere, dann liegt der Vergleich mit einem Gutachterlichen-Geisterfahrer für mich nahe. Außerdem ist die Erstellung eines Gefälligkeitsgutachtens eine Straftat und daher kann ich es noch nicht so nennen, auch wenn es mir und meinem Anwalt klar so erscheint.

        http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/grausamkeiten-gegen-schwerbehinderten-rentner-90016384.php

        Hier können Sie das ganze Trauerspiel einmal sehen. Meine Gegenwehr wird natürlich als Querulanz ausgelegt. Dabei hat mein behandelnder Neurologe klar gestellt, dass ich unter der Notwendigkeit ständiger Klagen sehr leide und kaum noch die Kraft habe mich zu wehren.

        • Ich bin wohl ebenfalls ein solches Opfer. Ich mag das hier nicht ausbreiten.
          ABER schlimmer empfinde ich noch, dass es meine kleine Tochter so hart trifft, die zum Zeitpunkt des Falschgutachtens erst vier Jahre alt war: Mittlerweile ist sie acht.
          Ich bin psychisch mittlerweile am Ende und der einzige Grund, dass ich hier noch lesen und schreiben kann ist meine Verantwortung als Mutter.
          Wie die letzten vier Jahre für meine Tochter waren, was sie langfristig an psychiatrischen Problemen entwickeln wird, welche sozialen, gesellschaftlichen und vor allem persönliche Dramen wir aufgrund der Entwicklung nach dem Fehlgutachten erlebt haben, kann sie nicht wegstecken. Vor allem nicht, weil sie meine krassen gesundheitlichen und psychischen Veränderungen miterleben musste. Und das Auseinanderfallen der Familie, x Umzüge, Weggeben des Haustieres…..

          Danke, DRV!

          Wie es aussieht, ist der Prozess jetzt durch – der xte Vergleich wurde angenommen. Mehr weiß ich noch nicht.
          Neben allem anderen ein massiver finanzieller Schaden für uns. Natürlich zugunsten der DRV.

          Und ich bin sicher, dass wir nur ein Fall von vielen, vielen, vielen sind.

          THomas Müller: Viel Kraft und alles Liebe!! Heftig, ich habe unter Deinem Link reingelesen 🙁

  8. In diesem Fall hier geht es schon seit mehreren Jahren von Gutachter zu Gutachter. Fehlerhafte Gutachten waren auch schon dabei und wurden bei Sozialgericht entsprechend angezeigt. Was dann folgte war ein Privatgutachten wie es Herr Müller vorschlägt. Das war das erste Gutachten, das wirklich auf die gesundheitlichen Probleme eingeht (Psyche) und eine Verrentung befürwortet. Aber die Rechtsabteilung des Versicherers akzeptiert dieses Gutachten nicht, es sei gefakt. Jetzt kommt wieder ein Gutachten, beauftragt von Sozialgericht. Mich würde es nicht wundern wenn dies wieder „alles ni Ordnung“ urteilt, also ganz im Sinne des Versicherers.

    Doch was dann tun? Noch ein Privatgutachten ist finanziell nicht drin. Ich sehe mich in einer Behördenmühle gefangen die mich zusätzlich zu allen Problemen noch weiter runterzieht.