Krankengeld? Auf Feiertags-Falle achten!

Ein weiteres Beispiel der unerschöpflich scheinenden Kreativität der Krankenkassen, Geld auf Kosten ihrer Versicherten zu sparen, ist die Feiertags-Falle.

Fehltritt

Wer krankgeschrieben ist und aus der meist sechs Wochen dauernden Lohnfortzahlung fällt, erhält von seiner Krankenkasse Krankengeld.

In meinem Fachgebiet dauern Krankschreibungen schon mal länger als diese sechs Wochen.

Zum Erhalt des Krankengeldes muss der Patient den so genannten Auszahlschein unterzeichnen lassen. Das heißt, er kommt alle zwei Wochen in die Praxis und erhält eine Unterschrift, dass er noch arbeitsunfähig ist. Auf diesem Formular wird angegeben, wie lange die Arbeitsunfähigkeit (AU) voraussichtlich dauert und wann der Patient den nächsten Termin in der Praxis hat.

Jetzt nehmen wir mal an, ich habe jemanden krankgeschrieben und zwar bis zum 15.8. Bedauerlicherweise muss der Patient jetzt feststellen, dass dieser Tag in Bayern (und im Saarland) ein Feiertag ist (Mariä Himmelfahrt). Also kommt er am 16.8. und lässt sich den Auszahlschein eben dann unterschreiben, da ja tags zuvor die Praxis geschlossen war.

Die Folge: Die Krankengeldzahlung wird eingestellt. Begründung: Die Krankschreibung wurde nicht lückenlos nachgewiesen.

Wer jetzt meint, ich skizziere hier Horror-Szenarien, der irrt.

Eine Variante gefällig?

Ein Patient ist schon seit etwa sechs Monaten arbeitsunfähig. Es geht nicht so recht voran, wir überlegen eine stationäre Behandlung. Auf dem Auszahlschein wird mittlerweile bei der Dauer der AU vermerkt „Bis auf Weiteres“. Als Termin für den nächsten Kontakt zur Unterzeichnung des Formulars gebe ich den 16.8.13 an.

Der Patient kommt aber nicht am 16.8. in die Praxis, weil er da akut wegen Schmerzen zum Zahnarzt muss und danach fix und fertig ist. Am Montag, den 19.8. hat er sich von der Zahnextraktion erholt und bekommt seine Unterschrift unter den Auszahlschein. Müsste ja reichen denkt er, schließlich bin ich „bis auf Weiteres“ krankgeschrieben.

Die Folge: Die Krankengeldzahlung wird eingestellt. Begründung: Die Krankschreibung wurde nicht lückenlos nachgewiesen.

Das heißt: Wir haben angegeben, dass die Arbeitsunfähigkeit bis auf Weiteres besteht. Die Krankenkasse nimmt aber nun das Datum des nächsten Termins als Endpunkt der Krankschreibung und sagt: Lieber Versicherter, du bist drei Tage zu spät dran. Deine Arbeitsunfähigkeit wurde nicht lückenlos nachgewiesen. Pech für dich.

Gerade zum zweiten Fall gibt es mittlerweile Gerichtsurteile, die dieses Vorgehen als eindeutig rechtswidrig bezeichnen.

Schön und gut, aber dann führen Sie mal so ein Verfahren gegen die Krankenkasse, wenn Sie depressiv sind und kein Geld haben.

Soll ich noch einen draufsetzen?

In Fällen, in denen der Versicherte keine Arbeit mehr hat und deshalb nur noch während des Bezugs von Krankengeld versichert ist, verliert er in solchen Fällen auch den Versicherungsschutz. Das bedeutet, er bekommt nicht nur ein Schreiben über die Einstellung der Krankengeldzahlungen, sondern er ist gar nicht mehr krankenversichert.

Man kann sich vorstellen, was so ein Brief bei einem arbeitslosen, depressiven Menschen auszulösen imstande ist.

„Geh weiter, Teuschel, was erzählst solche Schauergeschichten, die vielleicht einmal alle zehn Jahre vorkommen“, wird sich manch einer denken.

Weit gefehlt: Diese Trickserei der Krankenkassen ist so häufig, dass wir in unserer Praxis mittlerweile ein eigenes Informationsblatt für alle Patienten haben, das diese erhalten, wenn sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind. Auf deutsch und auf kroatisch gibt es dieses Info-Blatt, weil wir sehr viele Patienten aus Ex-Jugoslawien haben. Und wenn ein Patient arbeitslos, depressiv und der deutschen Sprache nicht so ganz mächtig ist, führt dies nicht gerade zu einem Mehr an Verständnis auf Seiten der Kasse, ganz im Gegenteil.

Also: Um nicht auf das Erstreiten des eigenen Rechts angewiesen zu sein, achten Sie bitte darauf, dass Sie am letzten Tag der AU zu Ihrem Arzt gehen. Und wenn das ein Feiertag, ein Samstag oder Sonntag sein sollte, dann gehen Sie lieber ein oder zwei Tage eher hin!

 

Peter Teuschel

Wen es interessiert oder wer es benötigt, hier sind einige der angesprochenen Urteile zu diesem Thema:

BSG B1 KR 20/11 R

L 5 KR 309/11 B

L 16 KR 324/03

Bild: © Rynio Productions – Fotolia.com

13 Responses
  1. Die Links zu den Urteilen:
    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=153606

    http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7BAFD0BFEF-B5B2-4874-8EA1-2636CEC8BAFA%7D

    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=20630

    Dann stellen wir noch den Link der Jobcenter-Mitarbeiterin rein, die in den Medien verkündete, dass Hartz IV Menschen in den Selbstmord treibt:
    http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-33158/wegen-kritik-suspendiert-jobcenter-mitarbeiterin-hartz-iv-treibt-menschen-in-den-selbstmord_aid_1082297.html

    Dann zählen wir noch die PsychiaterInnen dazu, die schwer traumatisierte Mobbingopfer zurück in den Dienst schicken – mitten Rein in den Psychoterror-Wahnsinn, die das Vorliegen einer schweren Depression ignorieren.. denn: „so kanns ja nicht weitergehen mit dem Nichtstun…“ – auch das scheint eine „Hopp oder Tropp-Mentalität“ zu sein… Hauptsache: Krankengeld sparen…

    Und dann fragen wir uns im Stillen:

    Schützt der Staat noch seine BürgerInnen?
    Ist die Krankenversicherung für Ihre BürgerInnen da?
    Ist die Arbeitslosenversicherung für Ihre BürgerInnen da?
    Ist eigentlich überhaupt noch einer der Volksvertreter wirklich FÜR die BürgerInnen da?

    Oder sind das alles nur mehr Institutionen, die mehr und mehr den Auftrag haben, auf Biegen und Brechen oder „koste es, was es wolle“ (auch wenns das Leben ist), den Sparkurs einzuhalten, der von den RegierungspolitikerInnen befohlen wird – die ja wiederum FÜR DIE BÜRGER und das Volk da sein müssten…?

    Da gabs mal den Satz: Demokratie: das Recht geht vom Volk aus… Hm, was ist eigentlich daraus geworden?

    Ich nenne es institutionelles Mobbing – der, der am längeren Ast sitzt – und das sind gemeinhin Ämter, Behörden, Versicherungen etc.. – können willfährig Menschen institutionell mobben –
    denn: wie haben Sie so klar geschrieben, Herr Dr. Teuschel:
    Welcher Depressiver hat a) die Kraft, und b) das Geld, gegen eine (Kranken-)Versicherung zu prozessieren – überhaupt, wenns „nur“ um wenige Tage geht… Das wissen die Kassen natürlich… und machen diese Regelung automatisch – übers Jahr läppern sich die Tage, die nicht bezahlt werden müssen, schon zusammen… WIE es jedoch einem (psychisch) Kranken geht, der ohnehin vom deutlich reduzierte Krankengeld leben muss, und dem dann noch ein paar Tage gezupft werden…

    Tja, WEN interessiert das eigentlich noch?

    Mich würde ja sehr interessieren, WER diese Gesetzesänderung eingebracht hat, dass DAS überhaupt möglich ist!

    Des Weiteren kann ich – im Vergleich zu Ö – nur sagen, dass wir offenbar im „gelobten“ Land wohnen… Bei Langzeitkrankenstand „müssen“ wir idR 1 x monatlich zum Chefärztlichen Dienst in der Krankenkasse, dort wird begutachtet, ob der Krankenstand weitergewährt wird, oder nicht. Wenn DIESER Chefarzt einen psychiatrischen Befund zusätzlich möchte, muss dieser bei der nächsten Begutachtung (meist nach 3-4 Wo) mitgebracht werden.
    Dass in D die Pat. 14-tätig zum Facharzt gehen müssen – das ist ja sehr strange…
    14-tägige Abstände werden bei uns eher gemacht, wenn es schon in Richtung absehbare Gesundschreibung geht…

    Frage mich – warum sparen sie DAS nicht? Kosten SIE bzw. die Fachärzte 14-tägig nicht eigentlich mehr als die eingesparten Krankengeldtage… Wenn man das aufrechnet?

    Wir alle wissen wohl, dass 14 Tage bei einer psychischen Erkrankung ein Intervall ist, das sehr kurz gehalten ist… Kaum ist man krankgeschrieben, hat man schon den innerlichen Stress, dass in 14 Tagen alles schon wieder anders sein kann? WIE – bei Gott – kann man sich da überhaupt aufs Gesundwerden einstellen.. mit dem Stress im Kopf…?

    Pah – also… eine ziemlich verschärfte Version ohnehin – mit den 14-Tages-Intervallen, dann noch die Abstriche Wo-ends/Feiertag… Dann verlierst deinen Job möglicherweise, weil man zu lange krank ist.. Dann folgt die Hartz IV-Geschichte…. Druck über Druck über Druck….

    Nein, das hält einfach wirklich nicht (mehr) jede/r aus…

    • Nein, das kostet die Kasse nichts extra!

      Pro Quartal haben wir ca. 55 Euro (+-) für die Versorgung eines Kassenpatienten, egal, ob der einmal oder hundertmal kommt.

      Also auch wenn die Kassen dem Versicherten zur Auflage machen würden, täglich seinen Auszahlschein unterschreiben zu lassen, kostet sie das nichts extra.

      • Ach sooo ist das!!! DAS auch noch….
        Bei uns in Ö ist der Preis gestaffelt: dh für die ERSTE Ordination im Quartal bekommt der Arzt am meisten, für die zweite fast gleich viel, aber dann gehts signifikant nach unten… dh – je öfter der Pat. kommt im Quartal, desto weniger bekommt der Arzt (ich glaube, ein paar Euro für eine Ordi…, während es für die erste Ordi ca. 30 Euro ist)…
        Es kostet bei uns schon was, wenn Pat. oft kommen, aber eben wesentlich weniger als die Erstordi im Quartal….

        Na, jetzt versteh ich das… warum das in D wurscht ist….
        Danke für die Info!

  2. comicfreak

    ..meine Güte!!

    Ich bin froh und dankbar, über Ihren Blog gestolpert zu sein!