Haudrauf der Woche: Christine Clauß (CDU)

Es ist nur eine kurze Meldung in der Ärztezeitung und jedem (Arzt) war klar, dass die Politik schnell reagieren würde:

DRESDEN (dpa). Sachsens Gesundheitsministerin Christine Clauß (CDU) fordert strengere Regeln für die Verordnung von Arzneimitteln.

“Neue gesetzliche Regelungen müssen her”, sagte die Ministerin der dpa mit Blick auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

Der BGH hatte entschieden, dass sich Kassenärzte, die für
die Verordnung von Arzneien Geschenke von Pharmaunternehmen entgegennehmen, nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen.

Das rechtlich korrekte Urteil benachteilige Kassen und Versicherte, so Clauß. Der Patient dürfe nicht davon ausgehen, dass eine Verordnung aus wirtschaftlichen statt medizinischen Gründen erfolge.

Hier der link zur Ärztezeitung.

Ende Juni 2012 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Ärzte weder Beamte noch Angestellte der Krankenkassen sind und sich deshalb nicht im Sinne der Bestechlichkeit strafbar machen, wenn sie Geschenke von Pharmafirmen annehmen.

Davon mag man jetzt viel oder wenig halten; ich möchte hier in diese Diskussion gar nicht einsteigen. Und wie gesagt, es wurde bereits erwartet, dass der Gesetzgeber hier Verordnungen nachschiebt, die genau das verhindern werden. Meinetwegen.

Was aber extrem nervt, ist der letzte Satz:

„Der Patient dürfe nicht davon ausgehen, dass eine Verordnung aus wirtschaftlichen statt medizinischen Gründen erfolge.“

Meine lieben Kassenpatienten, wenn Sie das hier lesen: Genau das, nämlich wirtschaftliche Kriterien anzuwenden anstelle von medizinischen, verlangt die Politik von uns Kassenärzten seit Jahren!

Es wäre ja traumhaft, wenn ich jedes Medikament unabhängig von dessen Kosten verschreiben dürfte. Dann könnte ich immer die wirksamsten und, was mindestens so wichtig ist, die verträglichsten auswählen.

Gerade in der Psychiatrie hat in den letzten 10 Jahren eine wahre Revolution stattgefunden, sind Medikamente entwickelt worden, die deutlich verträglicher sind als die alten und mindestens so wirksam.
Früher hatten z.B. Antidepressiva solche massiven Nebenwirkungen (v.a. Kreislauf- und Sehstörungen), dass die Patienten schon wegen dieser Nebenwirkungen kaum in die Arbeit gehen konnten. Die Patienten, die mit den alten Antipsychotika behandelt wurden, zeigten oft diese roboterhaften Bewegungsstörungen und andere üblen Nebenwirkungen.

All das gehört in der modernen Psychiatrie mehr oder weniger der Vergangenheit an.
Nur kosten die neuen Medikamente eben meist deutlich mehr als die alten. Und wenn ich die munter verordne, überschreite ich mein Budget. Es ist nämlich genau festgelegt, wie viel ich im Quartal für Medikamente ausgeben darf, unabhängig davon, was meinen Patienten fehlt und wie krank sie sind. Verordne ich mehr, riskiere ich einen Regress. Das bedeutet, dass ich die zuviel verordnete Summe aus eigener Tasche bezahlen muss. Und das kanns ja auch nicht sein, oder?

Wie gesagt, es sollte so sein, dass einzig medizinische Gründe den Ausschlag für eine Verordnung geben. Dass dies nicht so ist, hat der Gesetzgeber (und seine ausführenden Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Kassenärztlichen Vereinigungen) zu verantworten.
Also ist der obige Satz von den medizinischen Gründen, die über den wirtschaftlichen stehen müssen, nur Politikergeschwätz, mit dem das Volk für dumm verkauft wird.

Für mich deshalb Anlass, den ersten Haudrauf der Woche an Christine Clauß zu vergeben.

Peter Teuschel

2 Responses
  1. meine güte, manchmal wünsch ich den herren und damen politikern so sagen wir 4 wochen leiden, sprich patient zu sein und danach 4 wochen lang ein niedergelassener dr. zu sein. und DANN bin ich gespannt, ob so ein unsinn immer noch aus ihren mündern und pressestellen käme *kopfschüttel*

  2. Als ich das von meinem Hamburger Onkel erzählt bekam, dass Ärzte in D ein „Limit“ haben, wie viel sie im Quartal verschreiben dürfen, dachte ich, das sei ein WITZ! Er erzählte mir auch, dass eine Rheumatologin in seiner Nähe zusperren musste, da sie nicht „im Stande“ war, chronisch schwer kranke PatientInnen so adäquat medikamentös zu versorgen, dass sie selbst nicht in Konkurs ging!! Die Frau meines Onkels war dort in Behandlung, die Ärztin sagte ihr, sie muss wegen dieser Richtlinie in ihrem Fach aufhören, weil die Schulden nicht tragbar sind, und weniger verschreiben würde bei ihren chronisch kranken SchmerzpatientInnen nicht gehen, ohne diese im wahrsten Sinne des Wortes LEIDEN zu LASSEN.
    In Österreich gibt es so was nicht (noch? nicht). Es gibt schon Medika, die zu teuer zum Verschreiben sind, dann muss man mit Facharztbefund zum Chefärztlichen Dienst der Krankenkasse gehen, und die entscheiden dann , ob es von der Kasse bezahlt wird, oder nicht. Und wenn nicht, kann man nochmal Einspruch erheben… Aber eine generelle GRENZE pro Quartal und Arzt… also – ehrlich gesagt, ich bin immer noch schockiert, wenn ich an diese gesetzliche Regelung denke!!! Unglaublich, was die für „rechtmäßig“ erachten!! Pah…

    Gibt es keine Initiativen, gerade von Ärzten, das gänzlich abzuschaffen?
    Ich denke, so gut wie alle Pat. würden in einer Arztpraxis dagegen mitunterschreiben, oder?
    Ist das schon „gegessen“ und keiner stört sich sooo dran, dass dem nicht gemeinsam der Garaus gemacht werden soll? Ich finde es zutiefst verantwortungslos, diese „Richtgrößenrichtlinie…“.

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