Debeka: Behandlung ohne Untersuchung

Stellen Sie sich mal vor, Sie gehen zum Hausarzt. Halsschmerzen, Schluckbeschwerden, Fieber.
Eitrige Angina, sagt Ihr Doktor und verschreibt ein Antibiotikum.
Nach ein paar Tagen gehen Sie wieder hin, weil es erst besser geworden ist, dann aber wieder schlechter.
Gerade als Sie „Ahh“ sagen wollen, winkt Ihr Arzt ab.

„Lassen Sie bloß den Mund zu!“

Er hat nämlich einen Blick auf Ihre Karte geworfen. Privat versichert. Bei der Debeka.

„Ihre Versicherung zahlt keine weitere Untersuchung in diesem Fall. Nur noch Behandlungen.“
„Aber“, krächzen Sie, „wie sollen Sie mich denn behandeln, wenn Sie mich nicht untersuchen dürfen?“

Jetzt spielen Sie das Gleiche mal mit den Fachärzten durch. Orthopäde, Frauenarzt, Augenarzt.

Was soll der Unsinn, werden Sie jetzt vielleicht sagen. Behandlung ohne Untersuchung?
Geht doch nicht!

Geht nicht gibts nicht, sagt sich die Debeka und zahlt eine psychiatrische Untersuchung nur noch beim ersten Arzt-Patient-Kontakt einer „erneuten Erkrankung“.

Was für die Behandlung beim Allgemeinarzt und den oben erwähnten Fachärzten also noch Horrorvision ist, trifft für psychiatrische Patienten bereits zu.

Also die Frage, ob die Depression schon gebessert ist, der Schlaf jetzt klappt, die Stimmen leiser sind oder die Angst geringer oder ob die Selbstmordgedanken zurückgegangen sind, das alles ist laut Debeka nicht so wichtig.
Behandlung: wird erstattet. Untersuchung: Fehlanzeige.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sieht vor, dass die psychiatrische Untersuchung (Ziffer 801) in allen medizinisch begründeten Fällen abgerechnet werden kann. Irgendwelche Schlaumeier bei der Debeka haben jetzt beschlossen, dass eine psychiatrische Untersuchung nicht medizinisch indiziert ist. Außer beim ersten Termin.

Aber nicht mal das! Gerade habe ich ein Schreiben eines Patienten erhalten, bei dem die Debeka die 801 nicht zahlen will.
Komisch, denke ich, ich kann mich gar nicht an den Patienten erinnern. Ein Blick in die Karte und die Sache ist klar: Es war ein Vertretungsfall.
Die Kollegin, die den Patienten behandelt, war im Praxisurlaub, deshalb hat er sich mit seinem Anliegen an uns gewandt.

Also ein erstmaliger und einmaliger Termin, ein völlig unbekannter Patient (mit einer gar nicht so einfachen Problematik), aber die Versicherung zahlt die Untersuchung nicht.

Natürlich hat in erster Linie der Patient das Problem, denn der Behandlungsvertrag besteht bei privat Versicherten zwischen Arzt und Patient, unabhängig davon, ob die Versicherung die Kosten erstattet.

Aber es treibt einen Keil zwischen Patient und Arzt, wenn die Debeka willkürlich und zu Unrecht behauptet, die Rechnung sei nicht in Ordnung.

Nach massiven bundesweiten Protesten von Patienten und Ärzten und einer Intervention der Bundesärztekammer kam es in den zurückliegenden Monaten zu Gesprächen mit der Debeka, die aber bislang nichts erbracht haben.

In den Einzelfällen, in denen Patienten gegen die Debeka vorgegangen sind, kamen immer Ausflüchte oder Forderungen, z.B. dass die Ärzte die gesamte Dokumentation an die Versicherung schicken sollen(!).

© Ariwasabi – Fotolia.com

Wie muss es um eine Versicherung bestellt sein, die mit solchen Methoden auf Kosten ihrer Versicherten Gelder einsparen will?

Behandlung ohne Untersuchung geht in keinem medizinischen Fach, schon gar nicht in der Psychiatrie.

Peter Teuschel

Bildquelle: © Ariwasabi – Fotolia.com

31 Responses
    • Hallo Herr Bast (ccm?)!

      Ja, die Gesundheitspolitik, da könnte man jeden Tag fünf Blogs füllen.
      Auf Facharzt.de bzw. Hausarzt. de wird ja jeden Tag heftig darüber diskutiert und das ist auch gut so.

      Es ist schwierig, den Mittelweg zwischen einem naiven „Wird schon alles gut gehen“ und der Entwicklung eigener Verschwörungstheorien zu finden. Weder das eine noch das andere wird weiterhelfen.

      Ganz wichtig (und deshalb werde ich immer mal was auch zu dieser grandiosen Schräglage bloggen) ist die Aufklärung der Patienten, die erst nach und nach registrieren, was auf sie zukommt.

      Schöne Grüße

      Peter Teuschel

  1. und als nächsten tragen sie das licht in säcken ins haus…. behandlung ohne untersuchung. ach ne, is klar. und: will ich wissen, was auf mich zukommt… *angst*

      • Herr Teuschel,
        Sie schrieben weiter oben Ihr Arzt hätte nach einem Blick auf Ihre Versichertenkarte diese Mitteilung an Sie geäußert.
        Das geht nicht, es gibt keine Debeka Versichertenkarte es sei denn Debeka BKK!
        Deren Leistungen sind gesetzlich geregelt.
        Und noch etwas, warum sollte das Ihren Arzt interessieren? Der bekommt das Geld doch von Ihnen wenn Sie privat versichert sind. Denn Sie bekommen die Rechnung.
        Es sei denn…… Sie haben Ihre Versicherung nicht mehr bezahlt (warum auch immer) dann sind Sie in den sogenannten Standart Tarif gefallen und bekommen nur noch die notwendigsten Leistungen. Wie übrigens bei allen privaten Versicherungen gesetzlich geregelt.

        Grüße

        DFG

        • Gemeint ist nicht die Versichertenkarte (denn die gibt es nicht, wie Sie richtig bemerken), sondern die Karteikarte, die der Arzt über seinen Patienten führt. Auf dieser steht (zumindest bei mir) der Versichertenstatus meines Patienten.
          Die erstgeschilderte Situation ist Fiktion (deshalb im Text als „Horrorvision“ bezeichnet) und soll die Situation, wie sie bei psychiatrischen Patienten leider Alltag ist, zur Verdeutlichung auf andere Fachgruppen übertragen.
          Auch schreibe ich nicht aus der Sicht des Patienten, sondern aus meiner Sicht als psychiatrischer Facharzt.
          Dass der Patient die Rechnung bekommt und zahlen muss, macht die Weigerung der Versicherung, die Basis-Untersuchung zu bezahlen auch nicht besser.

          Schönen Gruß

          Peter Teuschel

          • Hallo Herr Teuschel,

            so ergibt sich ein ganz anderes Bild.
            Und ja es gibt bei privaten Versicherungen Tarife die Leistungen bieten oder einschränken. Zudem regelt die GOÄ was wie bezahlt werden muss.
            Wenn also hier damit alles in Ordnung ist, dann fehlen weitere Informationen zum Thema. Diese betreffen dann den Patienten und dessen (mutmaßlichen) Untersuchungswerdegang oder manchmal auch Irrgang. Oder die von mir oben angeführten Sachen.
            So ist das Ganze nur Mutmaßung.
            Und ihr Patient hat sicher eine Begründung erhalten, die mit Sicherheit Licht ins Dunkel bringen würde.

            Sie sprechen von einer psychologischen oder von einer psychiatrischen Untersuchung ?

            Beim nichtärztlichen Psychologen gibt es Einschränkungen, beim psychiatrischen Facharzt kenne ich keine. Aber das lässt sich klären.

            Denn, wenn es so schlecht stünde, Herr Teuschel, wieso hat die Debeka dann die zufriedensten Kunden?
            (Kundenzufriedenheitsmonitor)

            http://www.debeka.de/unternehmen/auszeichnungen_teste1/kundenmonitor_kv_2012_k_pdf.pdf

            Wer dem nicht traut der kann sich den Map-Report kaufen auf http://www.Map-report.de
            oder billiger hier:

            http://www.cecu.de/1011+M57577010c9b.html

            Und warum haben sich dann mit Abstand die meisten privat Versicherten dort versichert ?

            Glauben Sie mir, dafür gibt es gute Gründe.

            Welche Wahrheit auch immer hinter Ihrer Geschichte steckt. Denn Ihre Übertragungen, Deutungen und somit Aussagen ohne Hintergund stellen Halbwissen dar. Das bei vielen Menschen falsch ankommt.
            Aber vielleicht wollten Sie ja gerade das?

            Mit freundlichen Grüßen
            DFG

  2. Ach so, sagen Sie es doch gleich, dass sich hinter dem Kürzel „DFG“ ein Versicherungsvertreter verbirgt, der den Leuten die Debeka vermitteln will.

    In diesem Fall überlasse ich es meinen lieben Lesern, ob sie lieber Ihnen oder mir als unabhängigem Facharzt glauben.

    Im übrigen: Einfach mal „Debeka 801“ googlen, dann kann man sich aus den mehr als 5000 (!) Meldungen zu diesem Thema die schönste raussuchen.
    (Mit dem Stichwort „Debeka schlechte Erfahrungen“ erzielt man übrigens mehr als 18 000 Treffer. Manchmal liebe ich das Internet als Informationstool wirklich.)

    Wer sich dann immer noch von Ihnen die Debeka mit ihrem Kundenzufriedenheitsmonitor (rofl) andrehen lässt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

  3. Sehr geehrter Herr Reuschel,

    ja, es ist leider so- die DeBeKa moniert nicht- wie Sie meinen- aufgrund Besonderheit im Einzelfall, sondern die Sache liegt ganz in der „Besonderheit des Einzelfalles DeBeKa“.

    Der Kollege hat kein Halbwissen sondern er ist- im Gegensatz allen die bisher hier gebloggt haben- aufgrund seiner Profession Experte. Dagegen hat und auf dem besagten Gebiet Ihre Versicherung noch nicht einmal Halbwissen, sonder sie hat KEINS. Sie weiß nur eins: weniger Ziffern= mehr Geld.

    Es sind keine Übertragungen, Deutungen oder Aussagen ohne Hintergrund, sondern deutschlandweit kennen Ärzte bezüglich DeBeKa ein und dasselbe DeBaKel.
    Es ist immer wieder ein und derselbe Standardsatz, der eine 801 KEIN zweites Mal als notwendig anerkennen will (außer bei einer schwerwiegenden Verschlechterung der Erkrankung, die eine Medikamentenanpassung erforderlich macht. – Wenn ein Mann einer Frau nur dann zuhören wollte, wenn er ihr ein neues Medikament bringen will…… ja die Konsequenz folgte da gleich auf dem Fuß)

    Ein Arzt wie Herr Teuschel kennt JEDEN seiner Patienten
    und auch bei jedem Patienten- sofern es auffällt- das Gebaren seiner Versicherung.

    Aber der Versicherer, um den es hier geht, kennt weder den Menschen als Menschen im allgemeinen, noch den einzelnen Patienten und am allerwenigsten versteht er auch nur das Elementarste der Psyche oder Psychiatrie! Er (der Versicherer) kennt nur sich, und auch über sich täuscht er sich!

    Es ist NOTWENDIG das das gesamte Wissen der Ärzte und Patienten über diese Praktiken gerade bei den noch gesunden, sich versichern Wollenden ankommt, damit dieser schädigende
    NON SENSE endlich zum erliegen kommt! Der Zorn trifft hier die DeBeKa- so tragisch wie es ist- mit Recht.

    Es ist ohne Zweifel, dass die DeBeKa mit solchen Ziffern auch betrogen worden ist- ohne Frage- aber gerade in der Psychiatrie gibt es das bestens bekannte Phänomen, dass das vormalige Opfer, unter bestimmten Bedingungen, plötzlich- möglicherweise ganz massiv- zum Täter wird.

    Und dieser Fall liegt jetzt bei Ihrem Arbeitgeber vor.

    Die reflexartige und automatische Ablehnung einer JEDEN nachfolgenden psychiatrischen Untersuchung ist ABSICHT und als Routine nachweislich bewußt gewollt. (Ich kann Ihnen das computergestützte Vorgehen Ihres Unternehmens
    in ALLEN Fällen als einen Routineakt beweisen.)
    JA, die DeBeKa maßt sich hier – in der typischen Überheblichkeit eines Dummen (oder müsste man treffender sagen: in heuchlerischem Zynismus?), das Richtmaß über ärztlicher Kunst oder Erkenntnis an. Über alle (Selbst!)Zweifel scheint sie erhaben und ist, nach dem was 18 000 Google Treffer offensichtlich zeigen: lernresistent.

    Und für diesen Wahnsinn gibt es weder gebührenordnungsmäßig noch in der psychiatrischen Erkenntnis, noch im allgemeinen Menschenverstand einen rechtfertigenden Grund.
    Lediglich EINEN EINZIGEN Artikel über eine HALBE Seite im Ärzteblatt als Überreaktion gegen Abrechnungsbetrug. Aber die ihn verfassende Kollegin ist selber (LEIDER!) auch nicht vom besagten Fach und meiner Kenntnis nach nicht durch längere eigenen Tätigkeit im klinischen Bereich für eine Beurteilung aus eigener Erfahrung qualifiziert.

    Sehen und denken Sie selbst: Dies Vorgehen ist stereotyp- brutal, in der Manier eines Reptils, das in seinen Reflexen keine Großhirnfähigkeiten hat und lediglich EIN Ziel: den Zusammenhang anderer Lebewesen zu zerreißen im Dienste der Vermehrung eigenen Gewinns.

    Wer wird denn einen psychisch kranken Menschen auf das Niveau einer nicht mehr funktionierenden Maschine reduzieren? (Woher kennen wir denn das….?)

    Keine Zweituntersuchung??

    Wenn Sie nur schon einen Zeckenstich haben, schauen Sie sicher zehn mal dorthin! oder öfter! und wenn Sie unsicher sind, werden Sie wollen, dass der Arzt MEHRFACH hinschaut!

    Wie ist es denn dann erst bei einer psychiatrischen Erkrankung? Glauben die „Experten“ bei der DeBeKa denn wirklich, dass man Patienten mit Medikamenten „volltankt“ bis der Tank dann alle ist, oder eine andere „Befüllung“ nötig ist? Oder dass man den Patienten mit einem medikamentösen Tempomaten „fährt“? Wieviele Arten kennt den die DeBeKa überhaupt an „psychischer Erkrankung“?

    Keiner aus der Vorstandstetage der DeBeKa- und sicher auch Sie nicht- schauen erst bei einer „gravierenden Verschlechterung des Fahrverhaltens“ Ihres Autos auf Ölstand, Kühlwassertemperatur oder den Füllungszustand Ihres Tanks. Nicht einmal da!

    Und bei einem Menschen soll es noch einfacher sein? Fehlen Ihnen da nicht selbst die Worte?
    Werden in Bezug auf menschliche Fragestellungen neuerdings „Tiere“ als „Sparfüchse“ Ihres Unternehmens eingestellt?

    Es wäre peinlich, die „Dialoge“, Verunglimpfungen und Erniedrigungen, die psychiatrisch kranke Patienten in Telefonaten von Mitarbeitern der DeBeKa haben hinnehmen müssen, in einem solchen öffentliche Forum zu beschreiben- aber es wird in Kürze wohl nötig sein.

    Wer ernsthaft meint, die Behauptung einer nur EINMALIGEN psychiatrischen Untersuchungsnotwendigkeit im Stil der DeBeKa aufrecht erhalten zu können, ist selber ernsthaft in seiner mentalen Urteilsfähigkeit gestört, ja, man darf es sagen, in seinen psychischen und geistigen Funktionen in dieser Frage schwerwiegend eingeschränkt, auch in dem Sinne, dass eine A-Nosognosie besteht, d.h. die Nichterkenntnis einer eigenen Einsichtsunfähigkeit. Nur dass sich der Schwachsinn (diesen Terminus meine ich hier ganz im Sinne einer psychiatrischen Untersuchung, der sich die Versicherung stellen muss) mit einer stereotyp sich wiederholenden Fassade tarnt. Die allerdings für den Verständigen auf Anhieb zu enttarnen ist.

    Solche Menschen sind, wie Sie sicher wissen, die am schwersten zu behandelnden und- das wird eine Versicherung ja wissen- auch die teuersten! Nur ist hier in diesem Falle die Versicherung erkrankt: Sie hat eine Auffassungsstörung, ein Denkvermögensdefizit- es fehlt an dem allergrundlegendsten Sachverstand.
    Es ist bekanntermaßen so: mit einem Idioten, wenn er sich nicht einfach nur dumm stellt, KANN man den Sachverhalt seiner Verblödung nicht mehr diskutieren, und bei Ihrem Unternehmen ist in DIESER Frage allem Anschein nach der Schweregrad des Defizites schon- oder schon bald, oder wenigstens näherungsweise bereits erreicht.

    Wenn der Unmut der Patienten über diese grundsätzliche Missachtung ihrer menschlichen Würde weiter wächst (und in diesem Falle darf und muss man das hoffen), werden sich die so Geschädigten zusammenschließen, bis der Ruf der DeBeKa in kleinen Schritten mehr und mehr ins Wanken kommt und schließlich eine öffentliche Angelegenheit wird, die potentielle Neukunden dann nachhaltig vor einem Versicherungsabschluß mit solchen Folgen schützt.

    Es ist wirklich erstaunlich WIE dumm eine Versicherung sein kann, ihr- auch von Ihnen- so hochgepriesenes Image SO leichtfertig und mit einer derart unsäglichen, von jedermann durchschaubaren Inkompetenz zu verspielen.

    Ich wünsche Ihnen viele Möglichkeiten, sich im Kreise kompetenter Menschen umzusehen, damit aus Ihrem Halbwissen (immerhin interessieren Sie sich und Sie haben schon in anderen Foren Hilfe zugesagt- das rechne ich Ihnen im Dienste Ihres Unternehmen sehr hoch an!) ein volles Wissen und Verstehen wird, das diesen Unsinn, der Ihre Klientel nachhaltig schädigt, untrügbar durchschaut und somit eine Hilfe für Patienten und für Ihr eigenes Unternehmen wird.

    So, nun reicht es erst einmal in dieser grauenhaften Angelegenheit.

    Gute Nacht.

    • GOA 801 und GOA 806

      Wenn denn beide Ziffern nebeneinander berechenbar sind, kann denn dann seriös bei einer (Gesamt-)Behandlungsdauer von 30 Minuten eine Erhöhung auf 3,5 für GOÄ 806 mit „erhöhtem Zeitaufwand“ begründet werden?
      Für GOÄ 806 ist doch schon (alleine) ein Zeitaufwand von mindestens 20 Minuten erfoderlich.

      Eisbär1

      • Hmm, das ist sicher grenzwertig. Andererseits ist das immerhin +50% (30 statt 20 min), also wenn ein Kollege bei 30 min 3,5fach abrechnet, wird es wohl nicht zu beanstanden sein. Meistens gibt es für so was schon Urteile, wenn sich jemand mal darum gestritten hat. Vielleicht googlen Sie mal danach.

  4. Es hat sich bei der Debeka zu diesem speziellen Fall auch nach 2 Jahren nichts geändert, ich habe soeben die Leistungsmitteilung zu einer Rechnung aus dem Juli diesen Jahres erhalten, mit welcher sich der Psychiater erdreistet hatte, für die bei 2 Terminen vor der Behandlung durchgeführten Untersuchungen jeweils auch die Gebühr nach GOÄ Nr. 801 zu berechnen und die Debeka hat dazu folgendes anzumerken: „Die medizinische Notwendigkeit … zur mehrfachen Berechnung der GOÄ-Nr. 801 ist aus der Rechnung nicht ersichtlich. Wir sind gern bereit, den Sachverhalt zu überprüfen, wenn Sie uns eine Kopie der Behandlungsdokumentation zukommen lassen.“

  5. Ihr seid ja alle Schlaumeier!
    http://www.iww.de/cb/archiv/neurologiepsychiatrie-wichtige-hinweise-zur-richtigen-abrechnungder-nrn-800-und-801-goae-f36089
    Demnach ist eine zeitnahe Abrechnung der Nummern 800 und 801 nach GoÄ nur zulässig, wenn eine entsprechende Begründung vorliegt. Ähnlich, wie eine Erstattung über den Höchstfaktor hinaus auch nur mit einer entpsrechenden Begründung erfolgt. Und lustigerweise schreibt Seglerin ja genau das, an der Stelle, wo Sie ein Schreiben der Versicherung zitiert.
    Aber hier schreiben ja Profis im medizinischen und nicht im Versicherungstechnischen bzw. juristischen Sinne.
    Käme ja mal auf einen Versuch an, beim nächsten Fall mal eine Begründung in der Rechnung aufzunehmen. Vielleicht hilft es ja. Und wenn man dem Dokument aus dem Link trauen darf (von 2004!!!) dann ist das unwissen hier nunmal auf Seiten des Rechnungserstellers oder?

    • Nein, das stimmt nicht. Eine Abrechnung der GOÄ 801 setzt keine Begründung voraus, das ist in der Gebührenordnung (und nur die ist bindend) nicht vorgesehen. Entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit und die kann nur der Arzt beurteilen. Das hat auch nichts mit einem erhöhten Steigerungsfaktor zu tun.
      Ganz davon abgesehen zahlt die Debeka auch nicht, wenn eine Begründung geschrieben wird, sondern fordert die Zusendung der gesamten Behandlungsdokumentation(!).
      Wenn ich also meinen Patienten am zweiten Termin frage, ob sein Schlaf sich gebessert hat und ob seine Suizidgedanken schon zurückgegangen sind, so muss er diese Untersuchung selbst zahlen, denn von der Debeka bekommt er das Geld für diese Untersuchung nicht wieder.

  6. Hier steht es allerdings anders:
    http://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/2012.pdf

    ab Seite 46…

    Ich frage mich da, ob Sie nicht vielleicht etwas zu viel verlangen und 28,50EUR, vielleicht mal 2,3 abgerechnet haben um einen Patienten zu fragen ob seine Suizidgedanken schon zurück gegangen sind oder sein Schlaf sich gebessert hat?

    Also rechnen Sie eventuell bis zu 65,55EUR ab, um sich auf den Stand der Dinge bringen zu lassen? Ist das so? Und dann packen Sie mal schön den nächsten Gebührenordnungspunkt oben drauf für eine Behandlung?
    Ich würde doch jedem Ihrer Patienten raten die von der PKV nicht erstattete Leistung auch nicht an Sie zu zahlen! Aber nein, der Patient in seiner angeschlagenen Situation, aus der Sie Ihm heraus geholfen haben oder gerade helfen, ist für Ihre Hilfe einfach zu dankbar.

    Super finde ich übrigens den Kommentar vom Hausarzt, Google ist toll. Schonmal nach Teuschel gesucht; der Menschen in 30 Minuten Slots packt um dann 85EUR abzurechnen!? Kommt die 801 da noch zusätzlich oben drauf?

    • Sorry, aber Ihren Rechenexempeln kann ich leider nicht folgen.

      Wenn Sie eine eingehende psychiatrische Untersuchung (zu der neben Fragen nach Stimmen und Suizidalität auch andere Bereiche der Psychopathologie gehören, z.B. Orientierung, Merkfähigkeit, Konzentration, Affekt, Antrieb, Ich-Störungen, inhaltliche und formale Denkstörungen usw.) als „auf den Stand der Dinge bringen“ bezeichnen wollen, meinetwegen. Ich denke, dass es für jeden Bereich der Medizin sinnvoll ist, wenn sich der Arzt „auf den Stand der Dinge bringt“, anstatt einfach eine einmal begonnene Therapie ohne gründliche Kontrolle des Befundes immer weiter zu führen.

      Dass Sie den Patienten raten, eine regelkonform erbrachte Leistung nicht zu zahlen, ist im Übrigen auch kein so guter Rat.

      Und sprechen Sie bitte nicht davon, dass „die PKV“ etwas nicht bezahlt. Ich kenne außer der Debeka keine einzige Privatversicherung, die die GOÄ 801 nur einmalig erstattet. Und nicht etwa nur mir nicht, sondern keinem einzigen Kollegen, den ich kenne (und das sind im Internet-Zeitalter nun doch sehr viele).

      Mit dem Hinweis auf die schlechte Bewertung bei Jameda (wirklich lesenswert, dort wird für „Diskretion, Behandlung, Engagement, Vertrauensverhältnis“ die Note 6 vergeben, ohne dass der anonyme Bewerter auch nur die Praxis betreten hat) schließt sich für mich auch der Kreis, innerhalb dessen einfach viele Menschen die Anonymität des Internets nutzen, um bissl zu stänkern und zu trollen.

      • Mein Psychiater hat auf der Rechnung lauter erfundene Termine mit Ziffer 806 drauf, die gar nicht stattgefunden haben, um die fehlende Ziffer 801 auszugleichen. Mir gefällt das gar nicht. Aber ich kann verstehen, dass mein Arzt das Geld will, das ihm zusteht, und ich selber will das Geld von der Krankenkasse ja auch. Eine bessere Lösung weiß ich auch nicht. Eine andere Ärztin (Frauenärztin) sagte mir, die Debeka zahlt keine zwei Ultraschalluntersuchungen an zwei Organen an einem Tag, daher musste ich zwei Mal kommen, so war es dann kein Problem mit der Abrechnung. Ein Mitarbeiter der Debeka hat wohl zu der Ärztin gesagt, sie soll dann halt eine andere Ziffer abrechnen statt Ultraschall, aber das wollte die Ärztin nicht. Also hat die Debeka sozusagen selbst zum Abrechnungsbetrug geraten. (Wahrscheinlich war dem Mitarbeiter klar, wie doof diese Regelung von der Debeka ist, aber er kann halt auch nichts dagegen tun.)

        • Hm, also mal ganz ehrlich: Leistungen abrechnen, die man nicht erbracht hat, ist schlicht Abrechnungsbetrug, so wie Sie es auch bezeichnen. In meinen Augen ist das keine schlechte Lösung, sondern gar keine!
          Letztlich bleibt der Patient auf der Arztrechnung sitzen, wenn die Leistung (in diesem Fall 801) korrekt erbracht wurde und die Versicherung diese nicht erstattet. Denn der Behandlungsvertrag besteht zwischen Patient und Arzt.
          In unserer Praxis weisen wir betroffene Patienten vor der Behandlung ausdrücklich darauf hin, dass die Versicherung die 801 erfahrungsgemäß nur beim Ersttermin erstattet, dann wissen die Patienten, was auf sie zukommt.
          Man sollte diese nicht nachvollziehbare Auslegung der GOÄ seitens der Debeka nicht dadurch unterstützen, dass man sich selbst auf Abwege begibt.

  7. Ich wurde nicht vorher darauf hingewiesen, sondern erst beim 4. oder 5. Termin, und kurz danach kam dann die Rechnung. Ob die Ziffer 801 zu Recht erbracht wurde, ist vermutlich Ansichtssache. Die Termine laufen so, dass ich gefragt werde, worüber ich reden will, und dann reden wir eine knappe Stunde. Aber ein Betrag von 50 EUR für die Ziffer 806 ist zu wenig für eine Stunde, da nimmt ja selbst ein einfacher Handwerker mehr, denke ich mir. Insofern ist es ja nachvollziehbar, wenn da noch was auf die Rechnung drauf soll, damit der Betrag stimmt.
    Wahrscheinlich werde ich zukünftig dann keine Termine mehr in Anspruch nehmen. Höchstens vielleicht kann man es ummünzen in eine ambulante Psychotherapie, aber da ist der Papierkram bei den Ärzten/Therapeuten gar nicht beliebt, weil bei mir noch die Beihilfe im Boot ist, und die Beihilfe eine umfangreiche Begründung und Dokumentation verlangt. Einfach ein Rezept schreiben wie bei einer Krankengymnastik geht da nicht (finde ich auch wieder eine ungerechtfertigte Benachteiligung von psychisch Kranken).

  8. Die Debeka verweigert weiterhin die Erstattung der GOÄ 801, selbst bei Arztbesuchen die einen Monat und länger auseinanderliegen.

  9. Telefongespräch mit einem Mitarbeiter der Debeka vor 5 Minuten:
    GOÄ-Ziffer 801 wird einmal im Monat bezahlt!
    Ansonsten habe ich außer bei der Erstattung eines Eisenpräparates noch nie Probleme mit der PKV gehabt.
    -> bin eine Versicherte und kein Versicherungsmakler o.ä.

    • In der GOÄ ist keine zeitliche Beschränkung der Ziffer 801 vorgesehen. Ob die Debeka diese Position jetzt gar nicht, nur einmal, selten, einmal pro Jahr, pro Monat oder pro Woche zahlt, das ist immer eine willkürliche Entscheidung, die sich über den Text und die Regeln der GOÄ hinwegsetzt.
      Allerdings ist richtig, dass die Klagen der Patienten über nicht erstattete 801er im letzten Jahr nachgelassen haben.

  10. Nur mal angemerkt:
    Dass die 801 in der GOÄ als „Untersuchung“ bezeichnet wird, ist zumindest für den med. Laien irreführend. Als reine Gesprächsleistung hätte z.B. „Beratung“ den Leistungsinhalt zutreffender beschrieben.

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