Bizarres Strafmaß für tödliches Cybermobbing

Am 29. September 2010 wurde in Piscataway, einer Stadt in New Jersey, die Leiche eines 18jährigen Studenten aus dem Hudson River gezogen.
Sieben Tage zuvor war Tyler Clementi von einer Brücke in den Fluss gesprungen.

Tyler Clementi

Was war geschehen?

Einige Tage vor dem Todessprung hatte ein Zimmergenosse von Tyler diesen heimlich bei intimen Handlungen mit einem anderen Mann gefilmt und das Video anschließend im Internet veröffentlicht.
Tyler hatte sich wohl noch bei der Universität über den Mitstudenten beschwert, dann aber auf facebook seinen Suizid angekündigt.

Der Mitstudent wurde angeklagt – wegen Verletzung der Privatsphäre.

Im März 2012 wurde er von einer Jury in allen Anklagepunkten für schuldig erachtet. Als Strafe drohten ihm bis zu 10 Jahren  Gefängnis und die Ausweisung.

Im Mai 2012 wurde dann das Strafmaß verkündet: 30 Tage Haft und drei Jahre auf Bewährung.

Wie soll man dieses Strafmaß einschätzen?

Offensichtlich wurde vom Gericht die traumatisierende Cybermobbing-Attacke als eine Art „Dummer-Jungen-Streich“ gewertet.

Von diesem Urteil geht eine fatale Wirkung aus. Die zerstörerische Wucht von Cybermobbing-Schikanen forderte in den zurückliegenden Monaten mehrere Todesopfer – nicht nur, aber vor allem in den USA. Während bei herkömmlichem Mobbing oft Monate vergehen, bis das Opfer so weit getrieben wird, dass es an Suizid denkt, reicht oft schon eine einzige Cybermobbing-Attacke, um eine verheerende Wirkung auszulösen. Vor den Augen der Welt durch den Schmutz gezogen, sieht das Opfer oft keinen anderen Ausweg, als seinem Leben ein Ende zu setzen.

Sind 30 Tage Haft für den Mobber eine passende Strafe?

Ist „Verletzung der Privatsphäre“ wirklich der geeignete Ausdruck für Cybermobbing?

 

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