Wichtiges Urteil für alle Mobbing-Patienten

Ein wichtiges Urteil für alle von Mobbing betroffenen Patienten hat das Sozialgericht Dortmund gesprochen. Es verurteilte die Agentur für Arbeit, einer Klägerin Arbeitslosengeld I zu zahlen. Dies ist deswegen zunächst verwunderlich, weil die Frau, eine Justizangestellte, sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befand. Allerdings war sie von der Arbeit freigestellt und arbeitssuchend. Ihre Anstellung beim Land Nordrhein-Westfalen wollte sie erst kündigen, nachdem sie eine neue Stelle gefunden habe.

Vorangegangen war nach einem Bericht der Augsburger Allgemeinen Mobbing, das zu einer längeren Phase von Arbeitsunfähigkeit und mehreren erfolglosen Wiedereingliederungen an anderen Amtsgerichten geführt hatte.

Das Sozialgericht begründete sein Urteil damit, dass die Klägerin „faktisch beschäftigungslos“ sei, nachdem sie sich weigere, an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Außerdem habe sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Es sei rechtens, mit der Kündigung beim alten Arbeitgeber zu warten, bis sie eine neue Stelle gefunden habe.

Ein wichtiges Urteil für alle durch Mobbing Erkrankten, die nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkönnen, aber nicht kündigen wollen und eine neue Anstellung suchen.

Hier noch das Aktenzeichen:

Az.: S 31 AL 84/16.

Peter Teuschel

Beitragsbild: ©Kitty – Fotolia.com

2 Responses
  1. Ein wirklich wichtiges Urteil. Das dürfte viel Druck von den Schultern der Betroffenen nehmen. Man darf nicht vergessen, dass man als Mobbing-Opfer wirklich viele Rechte und Möglichkeiten hat, diesem Stress zu entgehen. Das geht vom Beschwerderecht bis zu Schadensersatzansprüchen (vgl. https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/M/mobbing.html). Eine Bekannte von mir war selbst betroffen und ich habe großen Respekt vor ihr, wie sie das ganze durchgestanden hat…

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