Psychotherapie bei Beihilfe-Berechtigten: Vorsicht! Neue Regelung!

Bei Psychotherapie-Anträgen für Patienten, die sowohl in einer privaten Krankenversicherung als über die Beihilfe versichert sind, galt bisher folgendes Vorgehen:

Der Therapeut stellt einen Therapieantrag, der von der Versicherung geprüft wird. In der Regel entscheidet ein unabhängiger Gutachter, ob die Voraussetzungen für eine PT vorliegen. Wird die Therapie genehmigt, so akzeptiert auch die Beihilfe diese Entscheidung.

Ganz neu und aktuell hat die Beihilfe dieses Verfahren jetzt geändert. Zwei meiner Therapie-Patientinnen bekamen trotz (durch die Krankenversicherung)  genehmigter PT den Beihilfe-Anteil nicht erstattet. Auf Nachfragen stellte sich die Beihilfe auf den Standpunkt, sie habe ja schließlich keine Therapie genehmigt.

In beiden Fällen habe ich also einen erneuten Antrag für die Beihilfe gestellt. Es waren mittlerweile aber bereits mehr als 30 Sitzungen absolviert. Im ungünstigsten Fall hätte der Gutachter der Beihilfe die Therapie abgelehnt und die Patientin wäre auf dem Beihilfe-Anteil sitzen geblieben.

Dem Beihilfe-Antrag habe ich beigefügt

– eine Kopie des ausführlichen Therapieantrags an die Versicherung

– die Einschätzung des Gutachters über die vorliegenden Voraussetzungen für eine PT

– die Genehmigung der PT durch die Versicherung

– ein Schreiben, dass und warum bereits 30 Sitzungen absolviert wurden.

In einem Fall hat jetzt auch der Beihilfe-Gutachter auf Genehmigung der PT erkannt, im anderen Fall steht die Entscheidung noch aus.

Fazit:

Ich kann nur jedem Therapeuten raten, sich auf diese neue Vorgehensweise der Beihilfe einzustellen und vor Therapiebeginn sowohl bei der Krankenversicherung als auch bei der Beihilfe einen formellen Antrag zu stellen.

Patienten, die beihilfeberechtigt sind und eine Psychotherapie durchführen wollen, sollten ihren Therapeuten eindringlich auf dieses neue Vorgehen der Beihilfe hinweisen.

Peter Teuschel

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3 Responses
  1. Seit über 15 Jahren bin ich trotz Beamtenstatus freiwillig gesetzlich versichert, eben um diese Sachen zu umschiffen. Für meine ganze (leider kranke) Familie wurden von der viel gescholtenen „Gesundheitskasse“ sämtliche Behandlungen, Therapien und auch sehr teure Medikamente übernommen. Bitte geben Sie Ihre Kassenzulassung nicht zurück und lassen Sie das bei Gelegenheit auch Ihren Kollegen aus der Oberpfalz wissen. ;-))

    • „Bitte geben Sie Ihre Kassenzulassung nicht zurück …“

      —> ist nicht geplant.

      „… und lassen Sie das bei Gelegenheit auch Ihren Kollegen aus der Oberpfalz wissen“

      —> posten Sie es doch auf seinem Blog!
      🙂

      Schöne Grüße!
      Peter Teuschel

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