Leiden „Reichsbürger“ an einem Wahn?

Am 19.10.2016 wurde im bayerischen Georgensgmünd ein Polizist von einem so genannten „Reichsbürger“ erschossen. Dem Mann war zuvor der Waffenschein und die Waffenbesitzkarte  aberkannt worden.

Aus psychiatrischer Sicht macht es Sinn, sich die Gedankenwelt der „Reichsbürger“ daraufhin anzuschauen, ob hier eine wahnhafte Überzeugung vorliegt, die unter Umständen forensische Relevanz hat.
Es ist anzunehmen, dass der Täter von Georgensgmünd psychiatrisch begutachtet werden wird. Ich bin sehr gespannt auf dieses Gutachten.

Um sich der oben gestellten Frage anzunähern, müssen zwei Begriffe geklärt werden:

  1. Was sind „Reichsbürger“?
  2. Was ist ein Wahn?

1. Die „Reichsbürger“ sind eine inhomogene Gruppe, aufgesplittert in diverse Zusammenschlüsse ohne feste und einende Strukturen. Ihnen allen ist aber gemein, dass sie davon ausgehen, das Deutsche Reich würde trotz Gründung der Bundesrepublik Deutschland weiterbestehen. Daraus ergeben sich eine Reihe von Annahmen, beispielsweise dass deutsche Gerichtsbarkeiten sowie die deutsche Regierung keine rechtsverbindlichen Beschlüsse fällen könnten. In dieses von den „Reichsbürgern“ postulierte Rechtsvakuum hinein wurden und werden verschiedene „Übergangsregierungen“ oder „Selbstverwaltungen“ gegründet. Aus der Annahme, die Bundesrepublik Deuschland sei eine GmbH ergibt sich in der Gedankenwelt der „Reichsbürger“ die Konsequenz, alle Bewohnener Deutschlands seien das Personal dieser GmbH. Dies sei erkennbar an der Existenz des Personalausweises.

2. Der Wahn ist eines der Kernthemen der Psychiatrie. Das Diagnostizieren eines Wahns ist das „tägliche Brot“ der Psychiater. Wahnsymptome kommen bei vielen psychischen Störungen vor, in erster Linie wird man hier an die schizophrenen Erkrankungen denken. Aber auch bei Depressionen, Manien und als isolierte Störung findet man den Wahn als Symptom.
Bei dieser Häufigkeit ist es durchaus bemerkenswert, dass eine griffige und eindeutige Definition des Wahns schwer fällt.
Als Wahnkriterien werden meist die von Karl Jaspers 1913 formulierten Punkte genannt:

  • subjektive Gewissheit
  • Unkorrigierbarkeit
  • Unmöglichkeit des Inhalts

Während die ersten beiden Kriterien in den allermeisten Fällen eindeutig vorliegen und die Diagnose in Richtung eines Wahns lenken, ist der letzte Punkt manches Mal schwieriger zu beurteilen. Je bizarrer die Vorstellungswelt des Patienten ist, desto eher wird Konsens darüber herrschen, ob seine Gedankeninhalte wahnhaft sind oder nicht.
Fühlt sich die oder der Betreffende beispielsweise von einer Allianz aus russischen, amerikanischen und außerirdischen Geheimdiensten verfolgt, so wird niemand an der „Unmöglichkeit des Inhalts“ zweifeln. Wie aber sieht es zum Beispiel beim Eifersuchtswahn aus? Dass der Partner fremd geht, ist nicht so unwahrscheinlich wie eine Invasion von der Wega. Im extremen Fall besteht eine unkorrigierbare und durch keinerlei Indizien gestützte Überzeugung, der Partner gehe fremd und dieser geht dann tatsächlich fremd. In einem solchen Fall kann ein Wahn vorliegen, der sich, was die Fakten betrifft, mit der Realität deckt.

Je „vorstellbarer“ das Szenario, von dem der Patient überzeugt ist, desto schwieriger ist die Diagnose eines Wahns, desto gründlicher muss der Arzt recherchieren und desto zurückhaltender wird er mit der Diagnose „Wahn“ umgehen.

Treten zum vermuteten Wahn noch andere Symptome hinzu, wie besispielsweise Stimmenhören oder Ich-Störungen wie Gedankeneingebung oder das Gefühl, von außen gesteuert zu sein, dann wird die Einschätzung wieder leichter. In den meisten Fällen schizophrener Psychosen ist dies der Fall.

Es gibt aber eine Diagnosegruppe, die sich dadurch auszeichnet, dass ein isolierter Wahn vorliegt, der sich nur auf einen einzigen Lebensbereich erstreckt. Dies sind die so genannten „wahnhaften Störungen“, die in der ICD 10 unter F22 kodiert sind. Sie werden bei weitem nicht so häufig diagnostizert wie die Schizophrenien, was zwei Gründe haben kann: Entweder sind sie nicht häufig oder sie werden oft übersehen.
Patienten mit wahnhaften Störungen sind im normalen Leben oft unauffällig und angepasst. Abgesehen von ihren wahnhaften Denkinhalten „funktionieren“ sie in Beruf und gelegentlich auch im privaten Bereich so weit, dass sie nicht auffallen. Therapeutisch sind diese Patienten schwer zu behandeln – wenn sie denn überhaupt als Patienten in Erscheinung treten.

Bringt man nun die Wahnkriterien und die „Reichsbürger “ zusammen, dann ergibt sich die Frage, ob die Leugnung der Realität – nämlich dass die heutige Bundesrepublik das Deutsche Reich faktisch abgelöst hat – ein Wahnkriterium sein könnte.

In dieser Formulierung ist die Antwort bereits enthalten: Die Leugnung der Realität ist nicht gleichbedeutend mit einer wahnhaften Verkennung der Realität. Bei den „Reichsbürgern“ tritt an die Stelle einer realen Wahrnehmung der heutigen Verhältnisse die Übereinstimmung mt einer Verschwörungstheorie. Diese ist eine im Zeitalter modernener Medien „von außen“ bereitgestellte Überzeugung. Im Gegensatz zum Wahn, der seinen Ursprung im Inneren der individuellen Psyche hat, ist die Verschwörungstheorie eine Denkschablone, ein vorgefertigtes Schnittmuster, wie man die Welt verkennen kann. Die bewusste Verweigerung, anerkannte Tatsachen zu akzeptieren, ist ebenfalls etwa anderes als ein in sich abgeschlossenes Denksystem, das der einzelne gar nicht mehr hinterfragen und auf seinen Realitätsgehalt hin überprüfen kann.

Also: „Reichsbürger“ sind nicht von von vorneherein wahnhaft. Sie frönen einer Weltsicht, die sie willentlich und in Abkehr von der heute allgemein akzeptierten Realität wählen.
Gleichwohl ist es durchaus vorstellbar, dass in einem so irreal anmutenden Umfeld wie der gedanklichen Welt der „Reichsbürger“ der eine oder andere tatsächlich einen Wahn entwickelt. Dieser ist dann aber wiederum höchst persönlich und beruht auf dem so schwer in Worte zu fassenden Prozess, bei dem eine maximal subjektive Realität den Zugriff auf die allgemein akzeptierte unmöglich macht.

Die Entscheidung, ob der Täter von Georgensgmünd an einer wahnhaften Störung (oder einer anderen Form einer schwerwiegenden psychischen Störung) leidet, wird also der Einzelfallprüfung, in diesem Fall dem psychiatrischen Gutachten, überlassen sein.

Peter Teuschel

Bild © Köpenicker – Fotolia.com

12 Responses
  1. Ich glaube nicht an den Wahn. Das ist eine politische Sache. Oesterreich: FPOe,…, die Burschenschaften denken genauso: Oesterreich ist Teil des Deutschen Reiches, die Demokratie lehnen sie ab. Siehe Bundespraesidenten-wahl: Wahlen werden manipuliert, um die Demokratie abzubauen.

    • osterhasebiene langnase Antworten

      …und wie geht das eigentlich, keine Steuern zu zahlen, kommt man da nicht irgendwann ins Gefängnis…Das müsste doch dann das große Erwachen dieser „eingebildeten Reichsbürger“ sein. In Wirklichkeit handelt es sich aber um eine nicht zu unterschätzende terroristische Gruppierung, die offensichtlich nicht vor Mord zurückschreckt.

  2. @Herr Dr. Teuschel, vielen Dank für diesen interessanten Beitrag!
    Was passiert mit einem wahnhaften Menschen, der in der Öffentlichkeit nicht auffällt? Wie entwickelt sich der Wahn? Ist das eine evtl. vorübergehende Erscheinung, oder verschlimmert sich der Wahn, wenn er unbehandelt bleibt? Wie kann man einen wahnhaften Menschen überzeugen zum Arzt zu gehen? Insbesondere da bei Wahn die Einsicht fehlt erkrankt zu sein.

    • Da gibt es leider nur schlechte Nachrichten: Ein unbehandelter Wahn neigt dazu, chronisch zu werden. Er ist ohnehin sehr schwer zu behandeln und wird dadurch oft behandlungsresistent. Menschen mit isoliertem Wahn fühlen sich meist nicht krank und sind deswegen kaum zu bewegen, zum Arzt zu gehen.

  3. osterhasebiene langnase Antworten

    Mein (nicht ernst gemeinter) Vorschlag: Zwangstherapie für alle Irren, oder verirrten oder abgeirrten Menschen. Denn „Reichsbürger“ sind nicht psychisch krank (auch wenn es vereinzelt solche unter ihnen geben mag), sondern Irre. (Entschuldigung Herr Dr. Teuschel) Sie wollen unsere demokratische Staatsform (so mangelhaft sie sein mag) aus den Angeln heben, haben also ein ganz klares Ziel und handeln sehr bewusst. Interessant wäre die Frage, warum sie überhaupt Anhänger finden, und was diesen Leuten fehlt…

  4. @Herr Dr. Teuschel
    Entschuldigen Sie bitte, wenn ich nicht ganz beim Thema geblieben bin. Meine Fragen sind ernst gemeint. Da ich persönlich einen „Fall“ kenne und einen weiteren, auf den die von Ihnen genannten Merkmale auch zutreffen, bin ich an Ihrer Antwort interessiert. Vielen Dank schon mal vorab.

  5. Xavier Naidoo hat sich auch einmal als „Reichsbürger“ bezeichnet. Ich denke, daß in diesem speziellen Fall eine überdimensiale Selbstüberschätzung vorliegt, gepaart mit einem IQ, der nicht unbedingt erstrebenswert ist. Justina

  6. Vielen Dank für den interessanten Artikel. Diese Reichsbürger sind ein eigenartiges Völkchen. Vom Gefühl her hatte ich mal eine Diskussion mit jemanden, der diesen Leuten anhängt. Es gab nur eine Lösung: Abbruch. Das wurde so was von anstrengend. Es kam mir vor wie religiöser Fanatismus.

    Vielleicht ist das ja für Sie interessant: http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/sixcms/detail.php/734811

    Ein weiteres Thema könnten die „Clowns“ werden, die scheinbar anfangen, die Leute zu terrorisieren. Da fürchte ich mich noch mehr vor als vor den Reichsbürgern.

  7. Ich würde mich freuen, wenn Sie etwas zu den Clowns schreiben würden. Diese machen mir nämlich auch Angst. Was steckt da eventuell tiefenpsychologisch hinter?

  8. Vielen Dank für den interessanten Artikel, nur eine kleine Sache ist nicht ganz korrekt: Der Reichsbürger aus Georgensgmünd hatte natürlich keinen Waffenschein, sondern besaß nur eine Waffenbesitzkarte.

    MfG

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