Lass dich mobben, spare Steuern

Muss jemand nach intensivem Mobbing wegen Burnouts in eine Klinik, so kann er die Behandlungskosten von der Steuer absetzen – als Werbungskosten.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 22.08.2012, 2 K 1152/12) hat in einem knapp zwei Jahre alten Urteil darauf hingewiesen, dass krankheitsbedingte Aufwendungen als Werbungskosten anerkannt werden, wenn ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Berufsausübung besteht.

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Mann seinen Aufenthalt in einer psychotherapeutischen Privatklinik von der Steuer absetzen wollen, weil nach einem ärztlichen Attest dieser Aufenthalt aufgrund von Mobbing am Arbeitsplatz erforderlich geworden sei. Das Finanzgericht, das in dieser Angelegenheit entscheiden musste, urteilte, dass die Deklaration als Werbungskosten korrekt war.

Mehr noch: Egal wer in dem Konflikt am Arbeitsplatz die Schuld trage und ob der Betroffene zu Recht von „Mobbing“ spreche oder nicht, entscheidend sei nur, dass die vermehrte Stressbelastung am Arbeitsplatz die Erkrankung ursächlich herbeigeführt habe.

Eine schräge Sache, finde ich.

Natürlich ist es für den Betroffenen schön, dass er nicht auf seinen Behandlungskosten sitzen bleibt. Aber wäre es nicht viel wichtiger, Mobbing am Arbeitsplatz durch Erlassung eines Anti-Mobbing-Gesetzes zu ächten als krankheitsbedingte Mobbing-Folgekosten steuerlich absetzbar zu machen?

Irgendwie ein typisch deutscher Vorgang: Du musst dich mobben lassen, aber zum Trost kannst du die Krankheitskosten von der Steuer absetzen.

Shoked

Peter Teuschel

Bild: © Little Black Cat – Fotolia.com

5 Responses
  1. Stimmt ! Ein Gesetz wäre schon längst fällig. Würde es manchen Opfer mehr nutzen wie Werbungskosten geltend zu machen können.
    Aber ich denke es werden jetzt bald neue Gemeinschaftspraxen entstehen. Vor allem nach so einem Urteil….
    Links die Türe zum Psychiater und rechts zum Steuerberater.
    Ist doch Vorteilhaft, kann man beides gleich miteinander Verbinden.

  2. Ob man damit nicht noch ein weiteres Feld für Streit bzw. dem subjektiven Gefühl von Ungerechtigkeit schafft ? Ich vermute, dass längst nicht alle Finanzämter das so sehen werden. Dafür werden dann einige Narzisten einen neuen Kriegsschauplatz haben.

  3. Wenn die Krankenkassen oder die Renten-Reha endlich mal die Kosten von den Verursachern zurück fordern würden, würde das Mobbingopfer zur Ruhe kommen, wir brauchten wirklich kein Anti-Mobbing-Gesetz, denn das STGB hält alle § dafür bereit, wie Nötigung, Rufschädigung, Verleumdung uvm, und die Täter würden sich überlegen, ob sie weiter die Folter der Personalpolitik einsetzen würden. Die Volkswirtschaft und die Unternehmen hätten ein riesen Problem weniger, nämlich bin ich davon überzeugt, dass es Mobbing und Bossing nicht mehr geben würde 🙂 Wieviel Mobbingopfer gibt es jährlich in D bzw. in der EU, laut meiner Info kostet es der EU jährlich 800 Milliarden EURO an Kosten für Mobbinghandlungen.

    • Die meisten Anwälte, die „Mobbing-Klagen“ bearbeiten, gehen nach dem AGG vor und formulieren eine Diskriminierung, was zwar Aussicht auf Erfolg hat, aber doch etwas an der Sache vorbei geht. Ein Anti-Mobbing-Gesetz hätte zumindest einen Effekt: Die Ächtung von Mobbing und eine Bewusstmachung, dass es sich nicht um ein Kavaliersdelikt handelt.

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