Gute Nachrichten? Neue Regelungen zu Krankschreibung, Krankengeld und Datenschutz

Hin und wieder, nicht sehr oft, aber doch gelegentlich wird etwas besser.

Krankschreibungs-Falle entschärft?

In den letzten Tagen wurde bekannt gegeben, dass ab 1.1.2016 eine neue Regelung bei der Krankschreibung greift. Bisher bestand ja die „Falle“, dass eine Krankschreibung, die nicht am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit (AU), sondern am Tag danach ausgestellt wurde, den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben hat, von einer Unterbrechung der Krankschreibung zu sprechen mit all den daraus folgenden Konsequenzen bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes. In einem sehr sehr häufig abgerufenen Beitrag habe ich darüber berichtet.

Die neue Regelung sieht vor, dass auch am Tag nach Ablauf der AU diese verlängert werden kann.

Ist ja irgendwie auch logisch: Herr Meier ist bis zum 30.9. krankgeschrieben. Am 1.10 geht er wieder zum Arzt, um feststellen zu lassen, ob er noch weiter arbeitsunfähig ist. Das war in der Vergangenheit unter Umständen fatal und wird ab dem nächsten Jahr problemlos möglich sein. Damit wird diese AU-Falle entschärft, durch die viel Ärger und Leid entstanden ist, wenn Krankenkassen hier aus formalen Gründen dem Patienten große Probleme bereitet haben.
In gleicher Weise gilt diese Regelung auch für Patienten, die Krankengeld beziehen. Sind sie beispielsweise bis Dienstag krankgeschrieben, können sie sich am Mittwoch, also dem nächsten Werktag, beim Arzt vorstellen und die weitere AU sowie den Auszahlschein unterschreiben lassen.

Rein theoretisch müsste die Formulierung „am nächsten Werktag“ auch für die Tage Freitag/ Montag gelten. Aus leidvoller Erfahrung empfehle ich bei dieser Kombi aber auch für das nächste Jahr, vorsichtshalber doch schon am Freitag in der Praxis zu erscheinen, bis sicher ist, dass die Kassen auch den Montag akzeptieren. Im Klartext: Wenn Sie bis Freitag krankgeschrieben sind, gehen Sie am Freitag zum Arzt zur Verlängerung der AU und nicht erst am Montag!

Das Ende der Auszahlscheine

A propos Krankengeld: Ebenfalls ab 2016 fallen die hierfür bisher erforderlichen Formulare weg. Dann sind die Auszahlscheine nämlich in die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert. Die neuen AUs werden so aussehen (natürlich ohne die grünen Legendenpunkte):

au2016

(Abbildung nach aerzteblatt.de)

Ein heißes Eisen: Datenschutz bei Krankenkassen und MDK

Ebenfalls bemerkenswert: die Datenschutzbeauftragte des Bundes Andrea Voßhoff will nicht mehr akzeptieren, dass sich Krankenkassen die vom Arzt für den Medizinischen Dienst (MDK) ausgefüllten Formulare an die eigene Postadresse zuschicken lassen. Mit dem Hinweis, diese Formulare ungeöffnet dem MDK zukommen zu lassen, ging bisher den Sachbearbeitern das verschlossene (!) Schreiben des behandelnden Arztes zu. Offensichtlich hielten sich die Mitarbeiter der Kassen aber nicht in allen Fällen an die Verpflichtung, dem MDK die Formulare im geschlossenen Umschlag weiterzureichen, sondern öffneten diesen widerrechtlich (Bericht der medical tribune Nr. 4 vom August 2015).

Aber auch andersrum wurde geschlampt:

„Wie mir zudem bei Kontrollen aufgefallen ist, werden vom MDK in einem verschlossenen Umschlag erhaltene Unterlagen an die Krankenkasse zur dortigen Ablage offen zurückgegeben.“ (Zitat Andrea Voßhoff, Bundesdatenschutzbeauftragte (in medical tribune Nr. 4 vom August 2015)).

Einerseits ist es natürlich sehr erfreulich, wenn dem schier unersättlichen Appetit der Kassen nach Versichertendaten etwas entgegengesetzt wird. Andererseits finde ich es schon sehr lapidar, die bisherige Praxis mit erheblichen Verletzungen des Datenschutzes zwar anzuprangern, aber letztlich nicht zu ahnden.

Ob die ab 2016 geltende Lösung, dass die Kassen dem Arzt ein Kuvert zuschicken müssen, das nicht an die Kasse selbst, sondern an den MDK adressiert ist, hier Abhilfe schaffen kann? Vielleicht nicht in jedem Fall, aber es ist unbedingt zu begrüßen, dass das Augenmerk mehr als bisher darauf gerichtet ist, den Datenhunger der Kassen mit rechtlichen Mitteln zu begrenzen.

Die Privaten sind auch nicht besser

Übrigens sind die privaten Versicherungen zunehmend auch auf diesem Kurs. Erst heute hat mir ein Patient erzählt, dass seine Versicherung ihm den Krankengeldbezug gestrichen hat, weil er den Arztbrief seines letzten Klinikaufenthaltes nicht an die Kasse schicken wollte. Nachdem er den Brief dann doch herausgegeben hat, um nicht in Geldnot zu geraten, liefen die Zahlungen weiter. In meinen Augen ist das Erpressung unter Ausnutzung der Notsituation des Versicherten und der Machtposition der Versicherung.

Wir werden sehen, ob die ab 2016 ergriffenen Maßnahmen ein echter Schritt in Richtung Datenschutz und Patientenrechte sind oder ob es sich um Augenwischerei handelt.

Peter Teuschel

10
10
5 Responses
  1. Vielen Dank, Herr Dr. Teuschel, für die Informationen.
    Das ist sehr nützlich. 🙂
    Schöne Grüße, maro

  2. hallo und herzlichen Dank für die Möglichkeit dieser anfrage.
    Frage:
    wielange IM VORAUS KANN die endbescheinigung erstellt werden, damit ich mein Krankengeld bis zum letzten Tag überwiesen bekomme. Im grunde ist es ja eine vorausbescheinigung und kein mensch ( auch der Arzt nicht) kann wissen, ob ich schon früher gesund bin. meine Krankenkasse macht etwas Probleme, weil sie sagt, dass eine Vorausbescheinigung von 2 Wochen viel zu lange wäre.
    in den KV-Vereinbarungen kann ich dazu nichts finden. wären Sie so nett und teilen das mal mit.

    • Na, wenn das die Krankenkasse nicht mal weiß, woher soll ich es denn wissen?
      Spaß beiseite, in der Regel wird das zeitnah ausgefüllt. Man kann das Ende natürlich dann bescheinigen, wenn es absehbar ist. Wir machen das auch mal Wochen im Voraus, z.B. wenn eine stufenweise Wiedereingliederung ausläuft. Meist muss dann aber noch eine zweite Bescheinigung erstellt werden im Zeitraum von einigen Tagen um die Beendigung herum.

  3. Kann eine Endbescheinigung auch 1 Tag später ausgestellt werden? Habe ganz vergessen das mein Arzt mittwochs nicht auf hat. Muss dann morgen hin um die Endbescheinigung zu holen,ist es möglich oder kriege ich dann kein Krankengeld ausgezahlt?