„Arbeitsplatzunverträglichkeit“

Dass Mobbing krank macht, ist nun wirklich keine große Neuigkeit mehr.

Der Umgang von Krankenkassen und Versicherungen mit diesem Umstand ist leider in vielen Fällen geprägt von dem  Bestreben, alle berechtigten Ansprüche des Versicherten auf Krankengeldzahlungen abzuwehren.

Ein typisches Beispiel:

Vor einigen Jahren kam eine Patientin zu mir, die an ihrem Arbeitsplatz in einer großen Institution über viele Monate gemobbt wurde. Die näheren Umstände erspare ich mir hier, es war einer dieser Berichte, die einen schon beim Zuhören grausen lassen.

Als sie nicht mehr konnte, entschloss sich die Mitte 30jährige Frau, mich aufzusuchen. Sie berichtete über Ein- und vor allem Durchschlafstörungen. Jede Nacht um 3:00 Uhr wachte sie schweißgebadet auf, voller Panik und Unruhe. Einschlafen konnte sie dann nicht mehr, wälzte sich im Bett herum und versuchte eine Lösung für die Situation am Arbeitsplatz zu finden. Sie wurde lustlos, hatte an nichts mehr Interesse. Von Freunden und ihrem Partner zog sie sich zurück. Die Stimmung war trostlos, verzweifelt, hoffnungslos. Sie sah keinen Ausweg mehr, dachte daran, ihrem Leben ein Ende zu setzen.

Wir besprachen die ganze Situation, einigten uns darauf, dass es so nicht mehr weitergehen konnte und begannen eine antidepressive Behandlung mit einem Medikament und einer Psychotherapie.

Natürlich konnte sie nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, wo sie täglich einen Spießrutenlauf mitmachen musste, erniedrigt, beleidigt und abgewertet wurde.

Also schrieb ich sie krank, zunächst für zwei Wochen. Dann hatten wir unseren zweiten Termin, um die Wirksamkeit des Medikaments zu beurteilen und weitere Schritte zu besprechen.

Schnell war klar, dass sie den Arbeitsplatz verlassen musste. Selbst kündigen kam nicht in Frage, sie war auf das Geld angewiesen und glaubte zu Recht, in ihrem desolaten Zustand keine Chance bei einer neuen Bewerbung zu haben.

Der Arbeitgeber stellte sich tot und nahm keine Notiz von der Krankschreibung. Es handelte sich um eine große Institution, der Ausfall meiner Patientin konnte abgepuffert werden. Nachdem sich die AU (Arbeitsunfähigkeit) hinzog, schickte die Versicherung die Patientin zum „Vertrauensarzt“. Der stellte eine schwere depressive Störung fest und empfahl, die Medikation zu erhöhen. Die Versicherung fragte bei mir nach, was ich von diesem Vorschlag hielte. Gut, schrieb ich, kann man machen, das wird aber das Problem nicht lösen, das zu der schweren depressiven Störung geführt hat und beschrieb die im Vorfeld abgelaufene Mobbingsituation.

Was für ein Fehler!

Ruckzuck wurde der Patientin der Krankengeldbezug gestrichen. Sie erhielt ein Schreiben, dass es sich bei Mobbing um eine „Arbeitsplatzunverträglichkeit“ handele und nicht um eine Diagnose. Dieses Problem sei juristisch zu lösen und nicht Sache der Versicherung.

Nun gut, dachte ich, die haben da was missverstanden. Ich beschrieb noch einmal die Symptomatik und erinnerte die Versicherung daran, dass die Patientin nicht wegen Mobbing, sondern wegen einer schweren depressiven Störung arbeitsunfähig war.

Es nutzte nichts. Es erfolgte keine Krankengeldzahlung mehr.

Zum Glück konnte die Patientin die folgenden Monate bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Hilfe ihres Partners finanziell durchstehen.

Dann aber verklagte sie die Versicherung auf nachträgliche Krankengeldzahlung.

Dieser Prozess zog sich über zweieinhalb Jahre hin. Insgesamt waren zwei Gutachter damit beauftragt festzustellen, ob die Patientin wirklich in den Monaten der Krankschreibung arbeitsunfähig war. Ich musste eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass dem so war. Schließlich gewann sie den Prozess. Nach über drei Jahren bekam sie das ihr zustehende Krankengeld ausbezalt.

Zur Zeit haben wir in der Praxis pro Quartal zwei bis drei Fälle, in denen die Kassen mit dieser sogenannten Arbeitsplatzunverträglichkeit versuchen, sich um ihre Zahlungen zu drùcken.

Gerade bei psychisch angeschlagenen Patienten scheint mir dies besonders verwerflich zu sein. Leichtere Opfer sind kaum vorstellbar, zumal sehr viele Patienten nicht übr die finanziellen Möglichkeiten verfügen, eine Phase von mehreren Monaten ohne Krankengeld zu überstehen.

Die Rechtslage ist mittlerweile klar:

Mit Datum vom 09.03.2011 hat der Bundesgerichtshof  entschieden, dass einem Versicherten, der aufgrund einer Mobbingsituation erkrankt, Krankengeld in vollem Umfang zusteht (Az.: IV ZR 137/10).

Sollte man als Patient dieses Problem mit seiner Versicherung oder Krankenkasse haben, ist es in jedem Fall sinnvoll, auf dieses Urteil zu verweisen. Manchmal kann man sich damit den Gang zum Rechtsanwalt sparen.

Klein beigeben sollte man in so einem Fall nicht. Der behandelnde Arzt wird ein Attest für die Kasse erstellen, in dem die genaue Diagnose, die zur AU geführt hat, noch einmal erläutert wird.

Nicht empfehlen kann ich derzeit, gegenüber der Kasse überhaupt zu erwähnen, dass Mobbing stattfindet. Leider wird diese Info in sehr vielen Fällen gegen den Versicherten verwendet, um auf seine Kosten Krankengeld einzusparen.

 

 

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